Gespaltener Gasmarkt Hohes Sparpotenzial für Kunden
20.10.2010, 10:09 UhrGefühlt mag Gas immer teurer werden, doch wer genau hinschaut, sieht etwas anderes. Die Gaspreise sind zweigeteilt. Viele Versorger erhöhen die Preise, aber über 100 haben in diesem Jahr auch den Preis gesenkt. Davon können Kunden profitieren.

Ein Grad weniger Raumwärme spart rund sechs Prozent der Heizkosten.
(Foto: dpa)
Das Fass Rohöl kostet mittlerweile wieder über 80 Dollar. Im Schlepptau folgt oft auch der Gaspreis. Doch wer mit Gas heizt, kann auch auf die Kostenbremse treten. Einer Auswertung des Vergleichsportals Check24 zufolge haben in diesem Jahr 242 der 704 Gas-Grundversorger ihre Preise um bis zu 29 Prozent angehoben. Allerdings haben auch 144 Gasanbieter die Kunden durch Preissenkungen um bis zu 23 Prozent entlastet.
Im Durchschnitt stieg der Gaspreis bei den Versorgern, die an der Preisschraube gedreht haben, um rund 8,5 Prozent. Am stärksten betroffen sind Kunden der Energieversorgung Sehnde (Niedersachsen), bei der die Preise innerhalb des vergangenen Jahres um 29 Prozent stiegen.
Über sinkende Gaspreise konnten sich vor allem Verbraucher in Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern) freuen. Die dortigen Stadtwerke senkten ihre Preise um 23 Prozent. Insgesamt wurde Gas bei 144 Versorgern um durchschnittlich 6,5 Prozent günstiger.
Bevorstehnde Preiserhöhungen
Auch für November und Dezember kündigen 27 Gasversorger Preiserhöhungen an – im Durchschnitt um knapp acht Prozent. Die stärkste Erhöhung erwarten Kunden der Stadtwerke Röthenbach an der Pegnitz in Bayern mit knapp 19 Prozent.
Die zweigeteilte Preisentwicklung auf dem Gasmarkt ist die Folge unterschiedlicher Beschaffungs- und Unternehmensstrategien der Versorger. Anbieter, die sich beispielsweise mit günstigem Gas im Großhandel eingedeckt haben, können ihren Kunden attraktive Preise bieten.
Für Gaskunden hat der zweigeteilte Markt positive Folgen: Ob man zu viel zahlt kann man in wenigen Minuten mit der letzten Abrechnung und unserem Gaspreis-Vergleichsrechner ermitteln. Die Postleitzahl des Wohnorts und der Jahresverbrauch der letzten Abrechnung reichen hierfür aus.
Quelle: ntv.de, akl