Ratgeber

Bonitätsprüfung beim Zahnarzt Im Zweifel den Arzt wechseln

Verlangen Patienten beim Zahnarzt mehr als den Standard, müssen sie diese Zusatzleistungen selbst bezahlen - das sind oft hohe Summen. Daher fühlen immer mehr Mediziner ihren Patienten zunächst in finanzieller Hinsicht auf den Zahn. Das ist kein Wunder: Die Zahnärzte müssen fürchten, auf offenen Rechnungen sitzen zu bleiben. Daten- und Verbraucherschützer fordern Offenheit im Umgang mit den Bonitätsprüfungen. "Je mehr Patienten zuzahlen müssen, desto höher ist das Interesse der Zahnärzte zu gucken, wie es denn mit der Bonität steht", sagt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest in Berlin. Dabei geht es allein um Zusatzleistungen. "Wenn jemand Schmerzen hat und zum Zahnarzt geht, spielt das erst einmal keine Rolle. Bei Notfällen gibt es keine Probleme."

Auch Patienten, deren Behandlungskosten vollständig von einer Krankenkasse übernommen werden, sind nicht betroffen. "Es muss ein kreditorisches Ausfallrisiko für den Zahnarzt geben", nennt Nils Schröder, Sprecher der Datenschutzbeauftragten für Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, eine Bedingung für die Überprüfung der Zahlungsmoral eines Patienten. Erst wenn feststehe, dass ein Patient zusätzliche Leistungen selbst zahlen muss, dürfe der Arzt die Bonität etwa durch eine Anfrage bei der Schufa prüfen lassen. Viele Ärzte verkaufen ihre Rechnungen auch an spezialisierte Firmen, die gegen Bezahlung die Prüfung und das Kassieren des Geldes übernehmen.

Patient muss einwilligen

Die rechtliche Grundlage für eine Bonitätsprüfung ist das Datenschutzgesetz, das die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten erlaubt, wenn das der Erfüllung eines Vertragsverhältnisses dient. Anknüpfungspunkt ist der Behandlungsvertrag zwischen Zahnarzt und Patient. Die Bonitätsprüfung ist aber nur dann zulässig, wenn der Betroffene seine Einwilligung gibt und frei darüber entscheiden kann. "Freie Entscheidung bedeutet auch, dass der Betroffene umfassend informiert sein muss", so Schröder.

In welcher Form der Zahnarzt die Einwilligung des Patienten zu einer Bonitätsprüfung einholen muss, ist im Gesetz geregelt. Sie muss demnach schriftlich gegeben werden. "Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben", heißt es im Gesetz weiter. Die Ärzte dürfen also nicht auf dem üblichen medizinischen Fragebogen etwa zu Allergien oder Vorerkrankungen die Zustimmung zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit mit einholen. "Das ist nicht in Ordnung", sagt Weitemeier.

Wenn alles den rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes entspricht, also keine Gesundheitsdaten oder andere Informationen erfasst werden, die das Persönlichkeitsrecht betreffen, haben Patientenvertreter nichts gegen die Prüfung der Zahlungsfähigkeit einzuwenden. "Hier geht es um einen rein privatwirtschaftlichen Vorgang. So lange da nicht Akten über die Behandlung herumgereicht werden und wenn es ausschließlich um die Bonität geht, ist dagegen nichts zu sagen", sagt Wolfram Candidus, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten im hessischen Heppenheim.

Manchmal reicht Vertrauen

Ob ein Zahnarzt überhaupt die Liquidität eines Patienten überprüft, hängt von der eigenen Erfahrung ab. "Ich habe keine Probleme mit meinen Patienten. Mein Patientenstamm hat eine extrem gute Zahlungsmoral", sagt etwa Marco Splittgerber, Zahnarzt in Hamburg. Er prüfe die Bonität daher lediglich bei Patienten, die Ratenzahlung wünschen. Diese werde über eine zahnärztliche Abrechnungsstelle erledigt, die auch die Bonität kontrolliert. Die Einwilligung holt Splittgerber zuvor bei seinen Patienten ein.


"Transparenz ist wichtig", betont Verbraucherschützerin Weitemeier, die das Thema für die Zeitschrift "Finanztest" aufgegriffen hat. Der Patient müsse informiert werden, ob und was abgefragt wird, und stets die Möglichkeit haben, bei Bedenken zu einem anderen Arzt zu gehen. Davor aber schrecken viele zurück, denn das Verhältnis zum Zahnarzt ist meist über Jahre hinweg gewachsen. "Jeder Patient muss selbst entscheiden, ob das Verhältnis zum Arzt wichtiger ist als die Bedenken, einzuwilligen", sagt Schröder. "Ich rate im Zweifel dazu, den Arzt zu wechseln."

Quelle: ntv.de

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