Ratgeber

Zeigen Sie, was Sie haben! Immobilien-Finanzierung leicht gemacht

Wer Bank, Bausparkasse oder Versicherung auf Anhieb die richtigen Unterlagen vorlegt, steigert die Chancen auf eine schnelle Finanzierung seiner Immobilie erheblich. So können Bauherren beim Geldgeber punkten.

Wer wenig Eigenkapital zur Verfügung hat, sollte auch seine Kapitallebens-oder Rentenversicherungen als Sicherheit einsetzen.

Wer wenig Eigenkapital zur Verfügung hat, sollte auch seine Kapitallebens-oder Rentenversicherungen als Sicherheit einsetzen.

(Foto: dpa)

Einfach, aber wirkungsvoll: Wer bauen oder eine Immobilie kaufen will, sollte bereits vor dem ersten Gespräch mit potenziellen Geldgebern ein bisschen Zeit in die Vorbereitung investieren und eine strukturierte Übersicht über die eigene Finanzlage vorlegen.

In die Mappe gehören zunächst die persönlichen Unterlagen wie

  • Einkommensnachweise
  • Eigenkapitalnachweise
  • Aufstellung über derzeitige Kreditverträge
  • Eventuell aktuelle Kontoauszüge

Solide Grundlage

Idealerweise sollten Kunden die letzten drei Gehaltsabrechnungen dabei haben. Daraus lässt sich ersehen, ob die Einnahmen gleichbleibend gesichert sind. Das gilt umso mehr, da etliche Lohnabrechnungen auch Angaben enthalten, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht, ob das Einkommen durch Überstunden nach oben geschraubt wurde und wie hoch die Belastung durch Sozialabhaben ist. Der Freiberufler oder Selbstständige sollte seine letzte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) beilegen. Die Zinsaufschläge der einzelnen Banken für die unterschiedlichen Berufsgruppen werden im FMH-Zinsvergleich eingearbeitet.

Viele Banken und Versicherungen verlangen inzwischen zudem den letzten Steuerbescheid. Er lässt Rückschlüsse auf die allgemeine Vermögenslage zu – etwa über das zu versteuernde Vermögen, aber auch über absetzbare Kosten oder außergewöhnliche Belastungen.

Max Herbst ist Inhaber der FMH-Finanzberatung, die seit 1986 unabhängige Zinsinformationen erstellt.

Max Herbst ist Inhaber der FMH-Finanzberatung, die seit 1986 unabhängige Zinsinformationen erstellt.

Elementare Bedeutung hat zudem der Nachweis der Eigenmittel. Liegt das angesparte Eigenkapital auf einem Tages- oder Festgeldkonto, genügt als Beleg ein aktueller Kontoauszug. Etwas komplizierter ist die Lage, wenn das Ersparte in einem Depot gebündelt ist. Neben einem möglichst frischen Auszug müssen Anleger dem Geldgeber in solchen Fällen auch darlegen, welche Aktien, Anleihen oder Rentenpapiere für die Finanzierung verkauft werden sollen.

Bausparverträge machen Mühe

Bausparer haben oft etwas mehr zu tun. Wollen sie ihre Bausparverträge lediglich als Reserve nutzen, reicht den Geldgeber normalerweise der aktuelle Kontostand. Sollen die Verträge hingegen in die Finanzierung eingebaut werden, müssen Kunden nicht nur das angesparte Guthaben und die Bausparsumme parat haben (beides steht auf dem jährlichen Kontoauszug). Auch Mitteilungen über die Vertragszuteilung interessieren. Ebenfalls wichtig: eine Information über den Darlehenszins sowie die Höhe der monatlichen Rückzahlungsraten.

Tipp

Ist der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt, sind Aussagen der Gesellschaft hilfreich, wann der Tarif bei bisheriger oder veränderter Besparung zugeteilt würde – und bei welcher monatlichen Sparrate.

Versicherungen als Sicherheit

Wer wenig Eigenkapital einsetzen kann, aber eine oder mehrere Kapitallebens- oder Rentenversicherungen bespart, sollte sich von seiner Assekuranz den aktuellen Rückkaufswert bescheinigen lassen – also jene Summe, die er im Fall einer vorzeitigen Vertragskündigung erhalten würde. Der Geldgeber weiß dann, dass im Extremfall noch Reserven bestehen, die er als Absicherung heranziehen kann. Zudem sieht er, dass der Bauherr bereits Rücklagen gebildet hat, selbst wenn diese nicht ohne Weiteres verfügbar sind.

Wichtig: Einer Abtretung von Policen an die Bank oder eine andere Versicherung sollten Interessenten nur zustimmen, wenn sie sich dadurch

  • einen spürbaren Zinsvorteil verschaffen oder
  • die Finanzierung sonst platzen würde und
  • andere potenzielle Geldgeber ebenfalls auf einer Abtretung bestehen.

Der Grund: Sind Lebens- oder Rentenversicherungen erst einmal an die Bank abgetreten, haben Kunden keinen freien Zugriff mehr darauf. Wird die Versicherung fällig, zahlen Allianz und Co. das Geld also nicht mehr an ihren eigentlichen Vertragspartner, sondern immer an die geldgebende Bank aus. Weiteres Problem: Läuft die Versicherung kürzer als zehn Jahre, besteht die Gefahr, dass die Auszahlung von der Bank als Sonderzahlung angesehen wird. Damit kann sogar eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Tipp

Ist eine Abtretung unvermeidlich, sollten Kreditnehmer auf einer Vertragsklausel bestehen, die  festlegt, ab welcher Restschuld die Versicherung wieder freigegeben wird.

Quelle: ntv.de

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