Zu wenig Mieteinnahmen Jetzt Grundsteuererlass sichern
29.02.2012, 11:12 UhrKurzfristiger Wohnungsleerstand bei einem Mieterwechsel ist auch in begehrten Wohngegenden normal. Bleibt eine Wohnung aber für längere Zeit unvermietet, können Vermieter gegebenenfalls Grundsteuer zurückverlangen. Die Frist für 2011 läuft bald ab.

Auch wenn der Leerstand strukturell bedingt ist, lässt sich Grundsteuer zurückholen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Vermieter können bei erheblichen Mietausfällen unter Umständen Grundsteuer sparen. Sofern den Immobilienbesitzer kein Verschulden an der schlechten Einnahmesituation trifft, können sie auf Antrag ihre Grundsteuer rückwirkend deutlich reduzieren. Wer Ausfälle für 2011 geltend machen will, hat noch gut einen Monat Zeit: Bis zum 2. April können Anträge gestellt werden. Eine Verlängerung sei nicht möglich, warnt der Eigentümerverband Haus & Grund. Begründungen und Nachweise können aber nachgeliefert werden. Zunächst reicht ein formloser Antrag bei der Stadt oder Gemeinde. In den Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig.
Ein Anspruch auf Grundsteuererlass besteht dann, wenn die Mieteinnahmen mindestens 50 Prozent unter dem normalen Rohertrags einer Immobilie liegen oder ganz ausbleiben. Maßgeblich ist entweder die tatsächlich vereinbarte oder die laut Mietspiegel übliche Miete. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ob die Mietausfälle ungewöhnlich oder strukturell bedingt sind, ist unerheblich, entscheidend ist allein, dass der Vermieter sie nicht zu vertreten hat. So kann etwa Leerstand durch Hochwasser oder Brand einen Steuererlass begründen. Renovierungen oder Modernisierungsarbeiten gehen dagegen auf die Kappe des Vermieters.
Um den Erlass zu bekommen, muss man seine Vermietungsbemühungen nachweisen. Dazu dienen etwa Zeitungsanzeigen, Einträge in Immobilienportalen oder Makleraufträge. Liegen die Mietvorstellungen allerdings deutlich über dem Mietspiegel, gilt der Mietausfall als selbst verschuldet. Unter Marktpreis muss man aber auch nicht anbieten. Angesichts der aktuellen Finanzlage der Kommunen sei auf jeden Fall damit zu rechnen, dass Gemeinden Erlassanträge gründlich prüften, bevor sie ihnen stattgäben, so Haus und Grund.
Quelle: ntv.de, ino