Waldbrände Kann man Reisen absagen?
01.08.2007, 14:54 UhrDie dichten Rauchschwaden über den kanarischen Inseln dürften vielen Urlaubern die Vorfreude auf den Insel-Trip kräftig verdorben haben. Wer mit dem Gedanken spielt, die Reise wegen der Waldbrände gar nicht erst anzutreten, sollte aber über die Rechtslage Bescheid wissen. Am Dienstag waren bereits tausende Touristen vor Ort in Sicherheit gebracht worden.
Bei der Frage nach den finanziellen Folgen einer Reiseabsage ist zwischen Individualreisen und Pauschalreisen zu unterscheiden. Wer bloß eine Unterkunft gebucht hat, kann von der Reise nur dann kostenlos zurücktreten, wenn die gewählte Herberge direkt betroffen ist. Das steht bei einem Brand auf dem Gelände außer Frage, und auch wenn die Wege dorthin nicht passierbar sind sollte die Stornierung möglich sein. Dennoch kommt es nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf den Einzelfall an.
Pauschalreisende haben`s leichter
Nach Einschätzung der Berliner Schlichtungsstelle Mobilität haben Touristen schlechte Karten, die bloß den Flug gebucht haben und angesichts möglicher Schwierigkeiten vor Ort nicht mehr dorthin wollen. Die Schlichtungsstelle empfiehlt betroffenen Kunden, den Anbieter zu kontaktieren und im Ernstfall umzubuchen. Häufig seien die Unternehmen kulant und räumten ihren Kunden ein solches Recht kostenlos ein.
Klarer ist die Lage für Pauschalreisende. Sie können sich in der Regel darauf berufen, dass der Zweck der Reise, also Erholung, Badeurlaub oder eine Schlösserbesichtigung, bis auf weiteres nicht mehr möglich ist. "Dann kommt eine Kündigung des Vertrags wegen höherer Gewalt in Betracht", sagt Beate Wagner von der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale.
Einen Anspruch auf Schadensersatz können Pauschalreisende aber nur dann geltend machen, wenn der Veranstalter seinen Pflichten nicht nachkommt. Das kann der Fall sein, wenn er Urlauber trotz genauer Kenntnis der Lage vor Ort in ein betroffenes Gebiet reisen lässt.
Quelle: ntv.de