Ratgeber

Kein Sterbegeld im öffentlichen Dienst Karlsruhe billigt Abschaffung

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Die Abschaffung des Sterbegeldes im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Die Abschaffung des Sterbegeldes von rund 1500 Euro im öffentlichen Dienst ist rechtens. Die stufenweise Einstellung der Zahlungen bis 2008 diente zur finanziellen Sicherung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, wie das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss entschied. Damit scheiterte die Beschwerde eines Rentners, der der Entscheidung zufolge auf das "über Jahrzehnte unverändert gebliebene Sterbegeld vertraut" hatte und sich nicht mehr in der Lage sah, eine eigene Sterbegeldvorsorge aufzubauen. (AZ: 1 BvR 2624/05)

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hatte das Sterbegeld von 2002 bis 2008 aus Kostengründen stufenweise abgeschafft, um die Zukunft der Altersversorgung insgesamt finanziell zu sichern. Sterbegeld stand nicht nur den Angehörigen von Rentnern zu, sondern wurde auch beim Tod von deren Ehegatten ausbezahlt.

Das Gericht sah in der Abschaffung keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, weil die damalige Satzung der VBL einen Änderungsvorbehalt enthielt und Bedienstete deshalb mit einer Neuregelung rechnen mussten. Zudem sei es ihnen wegen der sechsjährigen Übergangszeit "zumutbar" gewesen, sich auf die Abschaffung des Sterbegeldes einzustellen, heißt es in dem Beschluss.

Quelle: ntv.de, AFP

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