Ratgeber

Lebensversicherer setzen BGH-Urteil zu langsam um Kaum Geld für Kunden

Ein Jahr nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs kommen Verbraucherschützer zu der Einschätzung, dass die Nachzahlungen der Versicherungswirtschaft wegen zu geringer Rückkaufswerte bei vorzeitig gekündigten Kapitallebensversicherungen zu zögerlich und unzureichend erfolgen. Stattdessen werden Kunden abgewimmelt.

Die überwiegende Mehrheit der Versicherer zahlt ihren Kunden nicht die ihnen zustehenden Zinsen aus, bemängeln die Verbraucherschützer.

Die überwiegende Mehrheit der Versicherer zahlt ihren Kunden nicht die ihnen zustehenden Zinsen aus, bemängeln die Verbraucherschützer.

(Foto: Günter Havlena, pixelio.de)

Zahlreiche Versicherungskunden müssen trotz mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) nach Ansicht von Verbraucherschützern zu lange auf Rückzahlungen warten. Betroffen seien Kunden, die eine Kapital-Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung beitragsfrei gestellt oder ganz gekündigt haben, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg am Montag. So reguliere kein einziger Versicherer den Schaden von sich aus, ohne dass Verbraucher ihren Anspruch ausdrücklich geltend machten. Die Verbraucherzentrale wertete nach eigenen Angaben mehrere tausend bei ihr zur Prüfung eingesandten Fälle aus.

Der BGH hatte die Rechte Versicherter im vergangenen Jahr in mehreren Urteilen gestärkt. Die Richter erklärten unter anderem Klauseln zum sogenannten Stornoabzug für unzulässig, durch den Verwaltungskosten den Rückkauf-Wert der Versicherung mindern. Betroffene Verbraucher, die ihre Versicherung beitragsfrei gestellt oder ganz gekündigt haben, können seitdem Nachzahlungen von den Versicherungen verlangen.

Die Auswertung habe nun gezeigt, dass kein einziger Anbieter seinen Kunden eine nachvollziehbare Abrechnung vorlege, erklärten die Verbraucherschützer. Zahlreiche Versicherer beriefen sich zudem auf eine Verjährung der Ansprüche. Außerdem hätten zahlreiche Unternehmen ihren Kunden nicht die ihnen zustehenden Zinsen ausgezahlt.

Insgesamt erhielten der Auswertung zufolge 25 Prozent der Verbraucher, die ihren Anspruch anmeldeten, eine Nachzahlung. Diese habe im Schnitt 733 Euro betragen. Nur in acht Prozent der untersuchten Fälle hätten die Versicherer automatisch die Zinsen gezahlt. 20 Prozent der Verbraucher hätten kein Geld erhalten, da sich die Versicherer auf Verjährung berufen hätten. "Dass die Versicherer knallhart den Verjährungseinwand ins Feld führen, empfinden viele Verbraucher als Schlag ins Gesicht. Sehr häufig haben die Betroffenen ihre Ansprüche sogar fristgerecht in unverjährter Zeit angemeldet und wurden abgewimmelt", kritisierte die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale, Edda Castelló.

Quelle: ntv.de, AFP

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