Ratgeber

Selbstverteidigung Kein Fall für den Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Anwaltsgebühren zahlen, wenn ein Rechtsanwalt sich in einem Prozess selbst vertritt. Das Amtsgericht München wies nun die Klage eines Anwalts ab, der nach einem Arbeitsgerichtsprozess von seiner Rechtsschutzversicherung Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 629 Euro gefordert hatte. Dieser Betrag wäre bei Beauftragung eines Kollegen angefallen. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts ist Sinn der Rechtsschutzversicherung jedoch, den Versicherten von tatsächlichen Kosten zu entlasten. Solche seien im Falle des Klägers aber nicht entstanden (Az.: 121 C 28564/07). Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Grundsatz der freien Anwaltswahl wurde laut Amtsgericht nicht eingeschränkt, schließlich hätte der Kläger einen Kollegen engagieren können. Zwar habe der Anwalt für seine Selbstvertretung Zeit und Auslagen aufgewendet, ein solcher Aufwand sei aber niemals abgesichert. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetze die Versicherung das Anwaltshonorar nur, wenn Versicherungskunde und Rechtsanwalt nicht identisch sind.

Quelle: ntv.de

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