BAföG muss reichen Kein Hartz-IV für Studenten
07.09.2007, 16:06 UhrStudenten können grundsätzlich kein Arbeitslosengeld II bekommen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 6. September die Klage eines Studenten abgewiesen.
Es hat damit deutlich gemacht, dass kein Anspruch auf Hartz-IV-Gelder bestehe, wenn eine Ausbildung zumindest theoretisch durch die Studienhilfe BAföG gefördert werden könne. "Es kommt allein auf die abstrakte Förderungsfähigkeit der Ausbildung an", heißt es in der Urteilsbegründung (Az.: B 14/7b AS 36/06 R). Ob der Student tatsächlich BAföG erhalte, sei irrelevant.
Geklagt hatte ein Münchner, der zunächst Ethnologie und dann Bauingenieurwesen studiert hatte. Weil er erst nach dem siebten Semester das Fach wechselte, lehnte das Studentenwerk seinen BAföG- Antrag ab. Darin sah der Student eine besondere Härte und forderte Arbeitslosengeld II. Die Richter verneinten jedoch die Möglichkeit, dass Studenten Hartz-IV-Empfänger sein könnten. Der Kläger könne das Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts weder als Zuschuss noch als Darlehen, wie von ihm vorgeschlagen, beanspruchen. "Der Grund für den Ausfall von Förderleistungen nach dem BAföG ist der späte Studienfachwechsel. Dieser alleine kann die Annahme eines Härtefalls nicht begründen."
Quelle: ntv.de