Gebrauchtwagenerwerb Kein Kauf ohne Fahrzeugbrief
08.02.2007, 08:22 UhrWer ein gebrauchtes Auto kauft, sollte sich zumindest den Fahrzeugbrief beim Kauf vom Verkäufer zeigen lassen, um nicht das Auto und den vielleicht schon gezahlten Kaufpreis zu verlieren. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Im entschiedenen Fall hatte ein Autohändler einen gebrauchten Citroen an die Firma W. für 10.000 Euro verkauft, die das Auto in Empfang nahm. Sie zahlte aber nicht den Kaufpreis, sondern verkaufte den Wagen für 11.500 Euro weiter. Der Käufer erhielt dann seinerseits den Citroen und zahlte den Preis. Die Frage nach dem Fahrzeugbrief beantwortete die Firma W mit dem Hinweis, der Brief werde per Einschreiben nachgesandt. Das geschah aber nicht, da der Autohändler mangels Kaufpreiszahlung durch W. den Brief noch behalten hatte.
Vor Gericht stritten Autohändler und Käufer über das Fahrzeug. Der BGH sprach den Wagen dem Händler zu. Denn anders als in vielen anderen Staaten bedeutet die Übergabe des Kaufgegenstandes nicht, dass der Käufer in jedem Fall auch automatisch Eigentümer wird. Der Verkäufer kann sich den Eigentumsübergang bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten. Daher hatte er im konkreten Fall den Fahrzeugbrief einbehalten. Die Firma W. wurde also nicht Eigentümerin des Fahrzeugs. Daher konnte auch der spätere Käufer nicht Eigentümer werden, auch wenn er die von W. geforderten 11.500 Euro gezahlt hatte.
Unter manchen Voraussetzungen schützt aber das Gesetz einen gutgläubigen Verkäufer und stellt ihn sogar über den an sich ebenfalls schutzwürdigen eigentlichen Eigentümer, hier den Autohändler. Das Gesetz stellt aber enge Voraussetzungen auf: Der gute Glaube an die Verfügungsgewalt des Verkäufers, hier die Firma W. und die Übergabe der Kaufsache reicht eben nicht. Der Käufer hätte sich zumindest von W. den Fahrzeugbrief zeigen lassen müssen. Da er insoweit W. blind vertraute, muss er den Citroen wieder herausgeben (BGH, VIII ZR 184/05// SVR 2006, 460).
Quelle: ntv.de