Positive Gesundheitsprognose Kein Ruhestand nötig
23.04.2007, 11:00 UhrArbeitnehmer im Öffentlichen Dienst müssen eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen nicht unbedingt hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter hoben damit die Ruhestandsversetzung eines Mitarbeiters einer Ortskrankenkasse auf und versetzten den 49 Jahre alten Mann wieder in den aktiven Dienst (Aktenzeichen: 7 Ca 5005/06).
Der Arbeitnehmer auf Lebenszeit war nach monatelanger Auszeit nach einem Hörsturz sowie einem Bandscheibenvorfall als dienstunfähig eingeschätzt und deshalb in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Vor Gericht konnte er jedoch mit ärztlichen Gutachten belegen, dass er keine so hohen Fehlzeiten mehr aufweisen werde, wenn man ihn an einem weniger stressbelasteten Arbeitsplatz beschäftige.
Laut Urteil hat ein dienstunfähiger Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst grundsätzlich Anspruch auf weitere Beschäftigung, wenn die Möglichkeit besteht, dass er innerhalb von sechs Monaten wieder voll dienstfähig wird. So sei bei dem Mitarbeiter ärztlicherseits ein "sehr positiver Behandlungsverlauf" festgestellt worden. Dem Arbeitgeber sei deshalb auch eine Versetzung des Mitarbeiters an einen weniger stressbelasteten Arbeitsplatz zumutbar.
Quelle: ntv.de