Ratgeber

Nicht befördert: Kein Schadenersatz

Das Berliner Landesarbeitsgericht hat die Klage einer leitenden Mitarbeiterin gegen eine ausgebliebene Beförderung abgewiesen. Die Frau wollte Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung erstreiten, teilte das Gericht mit.

Mit dem Urteil wurde nun eine Entscheidung der ersten Instanz korrigiert. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Az.: 2 Sa 1776/06) Dass die Frau zum Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung schwanger war und ein männlicher Mitbewerber den Posten bekam, sei kein genügendes Indiz dafür, dass das Geschlecht bei der Beförderung mitbestimmend war, hieß es im Urteil.

Auch dass ein Vorgesetzter der Frau bei der Bekanntgabe der Besetzungsentscheidung auf die familiäre Situation der Frau Bezug genommen hatte, sei kein ausreichender Anhaltspunkt für eine Diskriminierung, hieß es.

Quelle: ntv.de

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