Ratgeber

BGH-Urteil Kein Unterhalt für die Ex

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten deutlich geschwächt. Der Anspruch eines neuen Ehepartners kann Vorrang vor den Forderungen der Ex-Frau (oder des Ex-Mannes) haben - und zwar auch dann, wenn die frühere Ehe mehrere Jahrzehnte gedauert hat. Das folgt aus einem Urteil des Karlsruher Gerichts vom Donnerstag.

Das Paar - ein Lehrer und eine Verkäuferin - hatte sich nach 24 Jahren im Frühjahr 2005 scheiden lassen, die Ehe war kinderlos geblieben. Die Frau, die seit 1992 Vollzeit arbeitet und knapp 1200 Euro zur Verfügung hat, forderte 600 Euro zusätzlichen Unterhalt. Laut BGH hat jedoch die neue Ehefrau des Lehrers Vorrang, die eine fast fünfjährige Tochter betreut. (Az: XII ZR 177/06 vom 30. Juli 2008)

Unterhaltsrecht interpretiert

Mit seinem zweiten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht ist der BGH damit überraschend vom Wortlaut des seit Jahresanfang geltenden Gesetzes abgewichen. Danach sollte bei der Verteilung des Unterhalts ein neuer Lebensgefährte, der gemeinsame Kinder betreut, auf einer Rangstufe mit dem geschiedenen Partner stehen, wenn die Ehe "von langer Dauer" war.

Laut BGH ist dafür allerdings nicht allein der Zeitfaktor entscheidend, sondern auch die Frage, ob noch "ehebedingte Nachteile" vorliegen. Das hat der Familiensenat im konkreten Fall verneint, weil die Ex-Frau nicht durch Kindererziehung gebunden war und seit langem voll berufstätig ist. Deshalb muss sie beim Unterhalt hinter der neuen Partnerin zurückstehen.

Wie wird verteilt?

Zugleich hat der BGH Maßstäbe zur Verteilung des verfügbaren Einkommens aufgestellt. Danach stehen der Ex-Frau, der neuen Gattin und dem Mann je ein Drittel zu, wobei der Zahlungspflichtige aber mindestens 1000 Euro für sich behalten darf. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Oldenburg zurückverwiesen, das nun die genaue Höhe der Ansprüche klären muss.

Die Rangfolge zwischen den Unterhaltsberechtigten ist für die sehr häufig auftretenden "Mangelfälle" wichtig, also wenn das Einkommen des Zahlungspflichtigen nicht für alle reicht. Mit der Reform sollte die "Eigenverantwortung" Geschiedener gestärkt werden, möglichst bald wieder für sich selbst zu sorgen. Zugleich sollten aber auch Ehegatten bei langer Ehedauer schutzwürdig sei, "da hier über Jahre hinweg Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist", hieß es damals in der Gesetzesbegründung. In einem ersten Urteil zum neuen Recht hatte der BGH vor kurzem die Ansprüche Alleinerziehender gestärkt.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen