Fünf Euro für die Kaffeekasse? Keine Gebühr für Bonus-Stempel
29.11.2013, 10:32 UhrGute Nachricht für Krankenversicherte: Für einen Stempel im Bonusheft dürfen Ärzte keine Gebühr mehr verlangen. Das besagt eine neue Regelung. Einige Praxen verlangen dafür dennoch bis zu fünf Euro.

Ein ein gut geführtes Bonusheft gibt es oft bares Geld von der Kasse. Für die dafür notwendigen Stempel vom Arzt müssen Patienten nichts zahlen.
(Foto: dpa)
Bei vielen Krankenkassen erhalten Versicherte eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Geldprämien oder Sachleistungen winken für Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen. Nachgewiesen werden diese bei der Kasse durch Stempel und Unterschrift des Arztes in einem Bonusheft.
Ärzte dürfen aber keine Gebühr mehr dafür nehmen, wenn sie Patienten gleich nach einer Vorsorgeuntersuchung einen Stempel im Bonusheft geben. Darauf weist Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hin. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2013. Dennoch wird in einigen Praxen wie in der Vergangenheit ein Entgelt von bis zu fünf Euro berechnet.
Vorsorgeuntersuchungen sind aber Teil der vertragsärztlichen Leistung, und diese wird von der Krankenkasse bereits bezahlt. Das Gleiche gelte bei Stempeln für Schutzimpfungen, Schwangerschafts- oder Krebsvorsorge, jährliche Kontrollen beim Zahnarzt sowie die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen.
Versicherte sollten sich Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt direkt im Anschluss bestätigen lassen. Wer den Stempel vergisst, kann ihn innerhalb des laufenden Quartals kostenfrei nachholen und sich dabei auf Paragraf 36 Absatz 7 des Bundesmantelvertrags der Ärzte berufen. Nach Ende des Quartals kann es sein, dass Patienten eine Gebühr zahlen müssen.
Neben Vorsorgemaßnahmen unterstützen viele Krankenkassen auch private Aktivitäten zur Gesundheitsförderung , von der Teilnahme an Sportangeboten und Ernährungskursen bis hin zu Entspannungsübungen und Rauchentwöhnung. Auch hierfür gibt es bei vielen Krankenkassen Prämien. Die Bestätigung im Bonusheft besorgt man sich dann beim Anbieter, mitunter also direkt bei der Krankenkasse.
Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen in 21 Beratungsstellen sowie über ihren Arzneimittelberatungsdienst unter der Telefonnummer 0351/458 50 49.
Quelle: ntv.de, awi/dpa