Ratgeber

Ende eines kuriosen Rechtsstreits Kfz-Meisterin darf ins All starten

Eine Magdeburger Kfz-Meisterin ist wahrscheinlich bald die erste deutsche Frau im Weltall. Die 51-Jährige streitet sich seit Jahren mit einem Gebrauchtwagenhändler um einen gewonnenen Stratosphärenflug. Nun gibt es eine Entscheidung.

Die Kfz-Meisterin bei der Gewinnübergabe vor zwei Jahren. Inzwischen hat sie auch schon ein Training für den Flug absolviert.

Die Kfz-Meisterin bei der Gewinnübergabe vor zwei Jahren. Inzwischen hat sie auch schon ein Training für den Flug absolviert.

(Foto: dpa)

Eine Magdeburger Kfz-Meisterin kann sich auf einen Kurztrip in den Weltraum freuen. Vor Gericht setzte sie sich gegen einen Berliner Gebrauchtwagenhändler durch. Er hatte den Flug im SXC-Raketenflugzeug bei einer Fastfoodkette gewonnen und dann mit seiner Bekannten getauscht. Später gab es dann Streit über den Tauschwert und der Mann forderte den Gewinncoupon zurück. Zu Unrecht, fand das Landgericht Magdeburg. Der Gebrauchtwagenhändler habe seine Version der Geschichte nicht beweisen können, deshalb wurde seine Klage abgewiesen. Er kann gegen das Urteil aber noch Berufung einlegen.

Richter Jörn Draack legte den Streitwert - also den Wert des Fluges - auf 80.000 Euro fest. "Es handelt sich um eine sehr exklusive Reise, nicht um einen Pauschalurlaub auf Mallorca." In seiner Urteilsbegründung sagte er, vermutlich habe der Kläger von Anfang an die Absicht gehabt, den Gewinncoupon zu verwerten und nicht selbst zu fliegen. Das zeige eine SMS: "Willst du zum Mond fliegen?" habe er seine Bekannte zu Beginn gefragt.

Drei Autos oder nur eins?

Natürlich erwartete er für sein Angebot eine Gegenleistung – strittig ist aber, in welcher Höhe. Tatsächlich bekam der Gebrauchtwagenhändler von der Frau einen sieben Jahre alten MercedesML 500 mit rund 80.000 Kilometern Laufleistung. Ihm sei aber deutlich mehr versprochen worden, nämlich insgesamt drei Autos plus Alufelgen im Wert von 20.000 Euro, so der Kläger. Man habe die Fahrzeuge auch auf dem Gelände der Magdeburger Werkstatt der Frau besichtigt. Richter Draack hatte an dieser Version Zweifel. Tatsächlich biete die Kfz-Meisterin nämlich gar keine fahrbereiten, werthaltigen Wagen und Alufelgen an.

Die Gewinnerin bereitet sich nun weiter auf den Weltraumflug vor, der nach ihren Angaben für Herbst 2016 geplant ist. Die etwa einstündige Reise führt mit 3,4-facher Schallgeschwindigkeit in rund 100 Kilometer Höhe. Medizinische Tests und Eignungsprüfungen hat die 51-Jährige schon bestanden und auch ein erstes Training absolviert, wie sie sagte. Nun sei noch ein zweites Training sei geplant.

Die Frau zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert: "Ich hab's gehofft, ich bin sehr glücklich darüber." Der Kläger und sein Anwalt waren bei der Urteilsverkündung nicht dabei - das ist in Zivilprozessen auch nicht nötig. Bei vorangegangenen Verhandlungstagen hatte er der Kfz-Meisterin oft lautstarke Betrugsvorwürfe gemacht. Das Medieninteresse war groß. So auch schon im Mai 2013: Die Frau war den Medien im Mai 2013 als strahlende Gewinnerin des Fluges präsentiert worden. Sie posierte mit Helm und silberfarbenem Anzug für Fotos und sprach mit vielen Journalisten. Niemand wusste damals, dass sie gar nicht selbst den Coupon gezogen hatte.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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