Geldwerter Vorteil Kleidung muss versteuert werden
25.10.2006, 13:50 UhrBekommt ein Arbeitnehmer von seiner Firma Markenkleidung gestellt, so erhält er damit einen geldwerten Vorteil, den er versteuern muss. Das ist zumindest dann der Fall, wenn die Kleidung auch privat getragen werden kann.
Ein entsprechendes Urteil (Az.: VI R 60/02) fällte der Bundesfinanzhofs in München. In dem Fall hatte ein Vertrieb für hochwertige Bekleidung einigen Mitarbeitern zu Repräsentationszwecken die Kleidung zu reduzierten Preisen überlassen. Trotz der Repräsentationszwecke habe der Bundesfinanzhof darin einen geldwerten Vorteil gesehen. Das Interesse des Unternehmens wurde geringer bewertet als das der Mitarbeiter, teure Kleidung einer Edelmarke verbilligt kaufen zu können. Daher müssen für den geldwerten Vorteil sowohl Lohnsteuer als auch Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.
Quelle: ntv.de