Ratgeber

Sehhilfe von der Kasse Krankenkassen bezuschussen einige Brillen

Bis zum Jahr 2003 hatten alle gesetzlich Krankenversicherten mit Sehproblemen Anspruch auf eine Sehhilfe.

Bis zum Jahr 2003 hatten alle gesetzlich Krankenversicherten mit Sehproblemen Anspruch auf eine Sehhilfe.

(Foto: Tobias Hase/dpa-tmn/dpa)

Die Kosten für eine Sehhilfe müssen Versicherte bisher selbst tragen. Doch ein neues Gesetz soll dies ändern. Bei ausgeprägter Fehlsichtigkeit können Betroffene nun auf einen Zuschuss hoffen.

Wer eine Brille oder Kontaktlinsen benötigt, bekommt künftig unter Umständen einen Zuschuss von seiner Krankenkasse. Ein neues Gesetz sieht vor, dass gesetzlich versicherte Brillenträger, die Gläser mit mehr als sechs Dioptrien benötigen, Anspruch auf Kostenübernahme haben.

Bei einer Hornhautverkrümmung reichen bereits mehr als vier Dioptrien. Bei Kontaktlinsen müssen es mehr als acht Dioptrien sein, wobei es auch hier Ausnahmeregelungen bei einer Hornhautverkrümmung gibt.

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht vor, dass die Kassen einen festgelegten Betrag für die Brillengläser oder Linsen übernehmen.

Die Höhe der Bezuschussung ist vom GKV-Spitzenverband bereits 2008 festgelegt worden und gilt weiter, solange nichts Neues vereinbart wird. Sie richtet sich unter anderem nach der Art der Gläser oder Linsen und der Dioptrienzahl. Zuschüsse zwischen rund 10 Euro und 113 Euro pro Glas oder Linse sind möglich. Die festgelegten Beträge gelten als Höchstbeträge. Krankenkassen können daher in individuellen Verträgen auch abweichende Zuschüsse mit dem Versicherten vereinbart haben, die unter Umständen niedriger sind.

Bis zum Jahr 2003 hatten alle gesetzlich Krankenversicherten mit Sehproblemen Anspruch auf eine Sehhilfe. Seitdem gilt, dass nur Erwachsenen eine kostenlose Brille durch die Krankenkasse zusteht, wenn sie mit dieser maximal 30 Prozent Sehvermögen haben. Um den Krankenkassenzuschuss zu erhalten, benötigen Betroffene ein Rezept vom Augenarzt. Wessen Sehschwäche mit Brille nur etwas weniger stark ausgeprägt war, musste die Kosten für die Kompensation hingegen selbst tragen. Für Kinder und Jugendliche muss weder aktuell noch nach der neuen Regelung für die Gläser selbst gezahlt werden.

Betroffene können die Kosten für die Brille bisher nur dadurch abfedern, indem sie diese als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzen. Brillenträgern mit weniger als vier beziehungsweise sechs Dioptrien ist dies selbstverständlich weiter möglich. 

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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