Gesetzliche Krankenversicherung Rentner müssen bis zu 150 Euro mehr zahlen
16.03.2023, 11:32 Uhr (aktualisiert)
Die Krankenkasse zu wechseln, kann auch für Ruheständler lohnen sein.
(Foto: imago images/Karina Hessland)
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent gestiegen. Bei Rentnern, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung erst zeitversetzt ab März 2023 aus. Für die meisten von ihnen bleibt weniger übrig.
Auch gesetzlich krankenversichert zu sein, kommt den meisten teurer zu stehen. Schließlich ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahresanfang von 1,3 auf 1,6 Prozent gestiegen. Bei Rentnern, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung erst zeitversetzt ab März 2023 aus. Im Januar und Februar 2023 wurden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Für viele Rentner stieg so erst im März der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Innerhalb eines Jahres kommen so bis zu 150 Euro mehr auf die Ruheständler zu, wie Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zeigen. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse Einsparpotenzial. Durch einen Wechsel der Krankenkasse können Rentner einem Kostenanstieg entgehen und laut Verivox bis zu 88 Euro sparen.
49 Euro höhere Abzüge bei Standardrente
Demnach liegt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen seit Januar zwischen 0,90 und 1,80 Prozent. Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt die sogenannte Standardrente – auch Eckrente genannt – in Westdeutschland bei 1620,90 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern bei 1598,40 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat. Ebenso wie abhängig Beschäftigte zahlen Rentenempfänger nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger.
Die stärkste Erhöhung einer einzelnen bundesweit geöffneten Krankenkasse beträgt 0,50 Prozentpunkte. In den alten Bundesländern müssen Ruheständler mit einer Standardrente innerhalb eines Jahres so bis zu 49 Euro höhere Abzüge für die Krankenversicherung in Kauf nehmen, in den neuen Bundesländern sind es bis zu 48 Euro.
Die meisten Ruheständler sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Höhe ihrer Beiträge richtet sich nach dem Einkommen. Entscheidend ist aber, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind. Denn die Pflichtversicherung kann für Rentner deutlich günstiger sein als die freiwillige. Grundsätzlich gilt, dass wer zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert war, in die Krankenversicherung der Rentner (KVDR) darf.
Bei Zusatzeinkommen kann es teuer werden
Anders als freiwillig gesetzlich Versicherte im Ruhestand müssen Rentner mit dem entsprechenden Status keinen von der Rentenhöhe unabhängigen Mindestbeitrag und keine Krankenkassenbeiträge auf Einnahmen durch Vermögen, Vermietung und Verpachtung zahlen. Gleiches gilt für Leistungen aus einer Lebensversicherung, Riester- oder Rürup-Rente, einer Rente aus einer privaten Rentenversicherung oder einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bei Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge gilt für Versicherte mit KVDR-Status, dass 14,6 Prozent der Leistung plus Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung berücksichtigt werden. Allerdings nur für die Auszahlung, die über dem Freibetrag von 169,75 Euro liegt. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird für die gesamte Zahlung aus betrieblicher Vorsorge fällig, sobald diese oberhalb der genannten Freigrenze liegt. Erhalten Ruheständler noch weitere Zahlungen wie eine Witwenrente oder verdienen sie aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit hinzu, werden auch diese Bezüge für den Krankenkassenbeitrag herangezogen.
Zum Jahreswechsel ist auch die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen. Der Höchstbetrag zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags liegt jetzt bei 4987,50 Euro. Rentner, deren anrechenbare Bezüge auf dieser Grenze oder höher liegen, zahlen in den nächsten zwölf Monaten bis zu 150 Euro mehr Krankenkassenbeitrag.
(Dieser Artikel wurde am Freitag, 10. März 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, awi