Nicht so förmlich Kredit unter Verwandten
10.02.2009, 11:15 UhrGewährt ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger ein zinsloses Darlehen, wird die Grundsicherungsleistung dadurch nicht beeinträchtigt. Das entschied nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die zuständige Behörde kann den Kreditbetrag demnach nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen. (Az.: L 7 AS 62/08)
In dem Fall hatte eine 25-jährige 1500 Euro von ihrem Onkel erhalten. Als Kreditvertrag hatte der Onkel ein formloses Schreiben mit einem Rückzahlungstermin geschickt. Das sei kein ausreichender Nachweis, dass das Geld auch tatsächlich zurückgezahlt werden müsse, befand die Behörde. Sie wollte das Geld deshalb als "sonstiges Einkommen" mit den Grundsicherungsleistungen verrechnen. Zu Unrecht, urteilte das Landessozialgericht. Ein Darlehensvertrag unter Verwandten brauche nicht unbedingt genauso dokumentiert zu sein, wie dies unter fremden Dritten üblich wäre.
Quelle: ntv.de