Anspruch auf Arbeitslosengeld Kündigung wegen Raucher
06.06.2007, 10:50 UhrWenn Arbeitnehmer kündigen, weil an ihrem Arbeitsplatz geraucht wird, haben sie sofort Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Mit dem Zwang zum passiven Mitrauchen liege der im Gesetz vorgesehene wichtige Grund für eine sofortige Kündigung vor. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor (Az.: L6 AL 24/05), über das die Zeitschrift "karriere" berichtet.
Die Arbeitsagentur darf dem Urteil zufolge in solchen Fällen keine Sperrfrist wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund verhängen, berichtet die Zeitschrift. In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer gekündigt, weil der Arbeitgeber im gesamten Betrieb das Rauchen erlaubt hatte. Auf die Beschwerden des Angestellten habe der Arbeitgeber nicht reagiert.
Quelle: ntv.de