Echte PIN und falsche Karte Kunde bleibt auf Schaden sitzen
16.01.2009, 09:51 UhrBei Barabhebungen mit korrekter Geheimzahl bleibt ein Bankkunde grundsätzlich auf seinem Schaden sitzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Nach Auffassung der Richter darf die Bank in solchen Fällen davon ausgehen, dass der Kontoinhaber das Geld entweder selbst abgehoben hat - oder dass Karte sowie Geheimnummer nicht ordnungsgemäß verwahrt wurden (Az.: 17 U 170/07).
Das Gericht wies in dem Fall die Klage eines Kunden gegen seine Bank ab. Der Mann forderte die Rückerstattung eines Betrages, der in Thailand mit Hilfe der EC-Karte und korrekter Geheimzahl von seinem Konto abgehoben worden war. Da ihm die EC-Karte nicht gestohlen worden sei, könnten seine Daten nur rechtswidrig ausgespäht worden sein, um eine Dublette anzufertigen. Dafür müsse er nicht haften, machte der Mann geltend.
Das Gericht befand dagegen, der Kläger hätte diese Möglichkeit nachweisen müssen. Die bloße Behauptung genüge nicht. Dass ihm ein entsprechender Nachweis nicht gelungen sei, sei nicht der Bank anzulasten.
Quelle: ntv.de