Ratgeber

Falsch abgebucht Lastschrift widerrufen

Wer eine nicht vereinbarte Lastschrift zurückholen will, hat dafür bis zu sechs Wochen nach dem Rechnungsabschluss der Bank Zeit. Das erklärt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

"Die Institute behaupten häufig, die Frist gelte nur bis zu sechs Wochen nach dem Abbuchungsdatum - das stimmt aber nicht", sagt Schaarschmidt. Denn maßgeblich für Kunden sei das AGB-Recht - dies legt den Rechnungsabschluss der Bank zugrunde. Die vorgeschobene Frist ab dem Belastungsdatum gelte für den Interbanken-Verkehr.

Der Rechnungsabschluss erfolgt meist quartalsweise oder monatlich und kommt mit dem Auszug aus dem Drucker, erläuterte Schaarschmidt. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit Fälle, in denen niederländische Firmen ohne Einzugsermächtigung oder Vertrag von privaten Konten kleinere Beträge abgebucht haben. Bankkunden sollten deshalb ihre Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen prüfen.

Quelle: ntv.de

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