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Rente und Steuern Manche Beiträge für Altersvorsorge sind voll abzugsfähig

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Seit diesem Jahr lohnt es sich doppelt, für das Alter vorzusorgen.

Seit diesem Jahr lohnt es sich doppelt, für das Alter vorzusorgen.

(Foto: imago images / Panthermedia)

Eine Investition in die eigene Altersvorsorge hatte schon lange einen steuersparenden Effekt. Seit diesem Jahr wirkt sie sich aber noch attraktiver in der Steuererklärung aus. Das sollte man wissen.

Steuerzahler können unter anderem ihre Beiträge zur gesetzlichen Rente als Sonderausgaben von ihrem zu versteuernden Einkommen geltend machen. Das mindert dann die Steuerlast. Das so gesparte Geld könnte ja derzeit anderweitig benötigt werden.

Zudem können Steuerzahler ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ab 2023 fällig werden, zu 100 Prozent abziehen. Vorgesehen waren eigentlich nur 96 Prozent. Doch zunächst einmal die Feststellung, dass dieser Schritt weniger den hohen Lebenshaltungskosten geschuldet ist, sondern eher eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von Mai 2021, um eine Doppelbesteuerung der Renten künftig zu vermeiden.

Demzufolge lohnt es sich seit diesem Jahr doppelt, für das Alter vorzusorgen. Denn erstmals können bestimmte Beiträge zur Altersvorsorge in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden - sofern sie den jährlichen Höchstbetrag von 26.528 Euro nicht überschreiten. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Betrag.

Interessierte sollten sich frühzeitig kümmern

Voll abzugsfähig sind laut dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) etwa Beiträge, mit denen Rentenentgeltpunkte nachgekauft werden - zum Beispiel, weil im Rahmen der Scheidung Entgeltpunkte an den Ex-Partner übertragen wurden oder weil Zeiten mit geringem Einkommen oder Zeiten bis zum (vorzeitigen) Ruhestand ausgeglichen werden sollen.

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Dabei muss das Geld nicht zwingend in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskasse oder ein Versorgungswerk investiert werden. Der gleiche Effekt lässt sich dem BVL zufolge beim Abschluss einer Rürup-Rente erzielen.

Gerade wenn jemand unplanmäßig höhere steuerpflichtige Einkünfte - wie zum Beispiel eine Abfindung - erhalten habe, sei es sinnvoll, zu prüfen, ob sich mit der Altersversorgung positive Steuereffekte nutzen lassen. Wichtig zu wissen: Die steuerliche Auswirkung ergibt sich grundsätzlich in dem Jahr, in dem die Zahlung in die Altersversorgung erfolgt ist. "Wer über so etwas nachdenkt und seine Steuerlast senken will, sollte sich dementsprechend rechtzeitig im Jahr damit befassen", sagt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim BVL. Sich erst Anfang Dezember um einen Beratungstermin zu kümmern und dann alles bis Ende des Jahres abgewickelt und steuerlich durchgerechnet zu haben, sei nicht realistisch.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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