Teilzeitarbeit Mehr Geld für Überstunden
07.04.2008, 08:51 UhrTeilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sollten genau überprüfen, wie ihre Überstunden vergütet werden. Unter Umständen bekommen sie weniger, als ihnen zusteht. Denn nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine niedrigere Überstundenvergütung von Teilzeit- im Vergleich zu Vollzeitkräften problematisch. Diese Ungleichbehandlung könne möglicherweise erheblich mehr Frauen als Männer betreffen. Das wäre ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Der EuGH hat über die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin verhandelt (Rechtssache C-300-06 Voß/Land Berlin). Sie erhielt die über die vereinbarte Teilzeit hinaus geleistete Arbeit als Überstunden vergütet - allerdings zu einem geringeren Stundensatz als vollzeitbeschäftigte Lehrer. Das war Unrecht, so der EuGH. Es spreche viel dafür, dass im Licht der EuGH-Rechtssprechung Vertragsgestaltungen, bei denen Teilzeitkräfte für Mehrarbeit weniger als Vollzeitkräfte erhalten, gegen das Verbot der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern verstoßen, erläutert DAV-Rechtsanwalt Roland Gross.
Quelle: ntv.de