Von Anbieterwechsel bis Warteschleifen Mehr Rechte für Telefonkunden
27.10.2011, 14:06 UhrMan will den Anbieter wechseln und steht plötzlich tagelang ohne Telefon und Internet da, man will sich per Handy beschweren und zahlt ein Heidengeld für die Warteschleife - die Telekommunikationsbranche gilt nicht gerade als Hort der Kundenfreundlichkeit. Das soll anders werden: Der Bundestag beschließt ein paar Regelungen, die Verbrauchern den Alltag deutlich erleichtern könnten.

Wer in der Warteschleife schmort, soll das nicht auch noch bezahlen müssen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Telefonkunden werden künftig deutlich besser gestellt. So sollen Verbraucher etwa für Warteschleifen nichts mehr zahlen, ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag heute verabschiedet. Auch der Wechsel zu einem neuen Anbieter, die Mitnahme von Rufnummern und Umzüge sollen einfacher werden.
Die Reform des Telekommunikationsrechts muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass Unternehmen für die Wartezeit vor Beginn eines Gesprächs keine Gebühren mehr verlangen dürfen. Dies gilt für Anrufe aus dem Festnetz genauso wie bei Telefonaten vom Handy. Auch wenn Kunden während eines Anrufs weitervermittelt werden, darf eine eventuelle neue Wartezeit nicht abgerechnet werden.
Die neuen Regelungen für Warteschleifen gelten für alle Sonderrufnummern, für die der Verbraucher entsprechend der Länge des Gesprächs zahlt. Anrufe, die pauschal mit einer Gebühr pro Anruf abgerechnet werden, sind von der Neuregelung ausgeschlossen. Auch bei Hotlines mit normalen Festnetz- oder Handynummern dürfen Warteschleifen weiterhin abgerechnet werden.
Zwei Jahre Übergangszeit
Kunden müssen über ihre voraussichtliche Wartezeit zudem informiert werden. Dabei muss auch angesagt werden, ob für den Anruf ein Festpreis anfällt oder der Angerufene die Kosten für die Warteschleife übernimmt. Verstößt ein Unternehmen gegen die neuen Regelungen, wird ein Bußgeld fällig. Kunden müssen in diesem Fall das komplette Gespräch nicht bezahlen.
Für alle diese Regelungen gilt allerdings eine Übergangsfrist: Im ersten Jahr müssen die ersten zwei Minuten Wartezeit zwar kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen für Warteschleifen aber noch kassieren. Erst danach müssen Warteschleifen vollkommen kostenlos für den Anrufer sein. Die Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr auch noch nicht Pflicht.
Höchstens ein Tag ohne Anschluss
Besser gestellt sind Telefonkunden künftig auch, wenn sie ihren Anbieter wechseln. Sie dürfen dann höchstens einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Zudem dürfen Kunden ihre Handynummer künftig auch dann zu einem neuen Anbieter mitnehmen, wenn ihr alter Vertrag noch nicht ausgelaufen ist.
Bei Umzügen dürfen die Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen.
Hoffen auf schnelle Leitungen
Zudem beschlossen die Abgeordneten eine ganze Reihe weiterer Regelungen, die Telefonkunden entgegenkommen. Bei Call-by-Call-Gesprächen, also wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist künftig eine Preisansage vor dem Gespräch vorgeschrieben. Die Bundesnetzagentur darf zudem überprüfen, ob die Anbieter schneller Internetanschlüsse die versprochene Geschwindigkeit auch tatsächlich einhalten.
Vorangetrieben werden soll dem Gesetz zufolge der Ausbau schneller Internetleitungen. Dazu sollen Unternehmen Anreize für Investitionen erhalten. Der Vorschlag der Opposition, die Telefonanbieter zu einem Ausbau vor allem in ländlichen Gebieten zu verpflichten, konnte sich allerdings nicht durchsetzen.
Quelle: ntv.de, AFP