Ratgeber

Schwarz-gelbe Pläne Mehr Rechte für Vermieter

Bislan ghängt die Kündigungsfrist von der Mietdauer ab.

Bislan ghängt die Kündigungsfrist von der Mietdauer ab.

Union und FDP haben sich auf Änderungen beim Mietrecht verständigt. So soll es künftig möglich sein, stärker gegen sogenannte Mietnomaden vorzugehen. Bei den Verhandlungen der Arbeitsgruppe Sicherheit und Justiz einigten sich beide Seiten nach Informationen der dpa darauf, dass Räumungsurteile künftig schneller vollstreckt werden können. Als Mietnomaden werden Menschen bezeichnet, die von einer Wohnung in die andere ziehen, keine oder nur teilweise Miete zahlen und die Wohnungen oft in verwahrlostem Zustand hinterlassen.

 

Zudem will Schwarz-Gelb die unterschiedlichen Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter angleichen. Noch unter der rot-grünen Bundesregierung waren sogenannte asymmetrische Kündigungsfristen vereinbart worden. Seitdem kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen - für den Vermieter gibt es dagegen bislang gestaffelte Kündigungsfristen, die sich danach richten, wie lange der Mieter schon in einer Wohnung lebt. Ab einer Mietdauer von acht Jahren gilt bisher eine Kündigungsfrist von neun Monaten. Auch wollen die künftigen Regierungspartner sicherstellen, dass staatliche Gelder für die Miete von Hartz IV-Empfängern wirklich beim Vermieter ankommen.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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