Ratgeber

Kartenzahlung mit Unterschrift Mehr gespeichert als erlaubt?

Hat der größte Abwickler von EC-Kartenzahlungen unrechtmäßig Daten von Millionen Kunden gespeichert und verarbeitet? Laut NDR sind einige Datenschützer dieser Ansicht, daoch das Unternehmen easycash sieht sich im Recht.

Easycash speichert die Daten von rund 50 Millionen Karten.

Easycash speichert die Daten von rund 50 Millionen Karten.

(Foto: dpa)

Neue Aufregung um den Datenschutz bei Kartenzahlungen: Laut einem Bericht des Rundfunksenders NRD Info speichert der größte deutsche Zahlungsabwickler easycash ohne rechtliche Grundlage die Daten von Millionen Kunden. Bei Kartenzahlungen per elektronischem Lastschriftverfahren speichere easycash die Daten nicht nur wie branchenüblich für die Zahlungsabwicklung und für eine Sperrdatei. Zusätzlich würden daraus für Vertragsunternehmen Empfehlungen erstellt, unter anderem im Hinblick auf Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Karteninhabers. Bei den Daten gehe es um Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung in Kombination mit den Karten- und Kontodaten des Karteninhabers.

Eine Interpretationsfrage

Das Ratinger Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. Zwar sei es richtig, dass bei jedem Bezahlvorgang mit EC-Karte Umsatz und Kartendaten gespeichert würden, sagte Frank Wio, bei easycash zuständig für das Tagesgeschäft. Aber: "Wir sind gesetzlich und steuerrechtlich verpflichtet, das zu tun." Dabei arbeite das Unternehmen eng mit Datenschützern zusammen und auch eine TÜV-Überprüfung sei positiv ausgefallen. Die Daten würden nicht an Dritte weitergegeben.

 

Auch Wio räumte allerdings ein, dass es zur rechtlichen Grundlage für die Datenspeicherung unterschiedliche Ansichten gebe. Die Interpretationen gingen "länderspezifisch etwas auseinander", sagte er. Sein Unternehmen habe mit anderen Zahlungsabwicklern einen Arbeitskreis gebildet, um zu einer bundesweiten Regelung zu kommen.

NDR Info berichtete aus Kreisen der zuständigen Datenschützer in Nordrhein-Westfalen, easycash interpretiere die Rechtslage nicht richtig. Die Datenschutzbehörden der Länder stimmen sich zur Zeit darüber ab, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen für Zahlungsdienstleister wie easycash ausreichend sind. Die endgültige Entscheidung soll bei einem Treffen am 12. Oktober fallen.

Verbraucherschützer alarmiert

Von Verbraucherschützern und Politikern hagelt es harsche Kritik. "Das ist ein unschöner Zustand, der beendet werden muss", sagte Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Es handelt sich um sensible, profilbildende Daten über das Einkaufsverhalten von Menschen, die nicht bewusst eingewilligt haben, diese weiterzugeben." Der Handel müsse genau prüfen, mit wem er da zusammenarbeite und welche Daten erhoben und gespeichert würden.

Bereits in der Vergangenheit hatten Verbraucherschützer vor dem Risiko der Datenspeicherung bei Lastschriftzahlung mit EC-Karte gewarnt. Der Handelskonzern Rewe hatte daraufhin nach eigenen Angaben seine Zusammenarbeit mit easycash im Mai beendet. Andere Kunden von easycash, wie beispielsweise das Modeunternehmen Robert Ley, ließen nun mitteilen, sie wollten erst die weiteren Entwicklungen abwarten.

Das elektronische Lastschriftverfahren ist für den Einzelhandel günstiger, aber riskanter als die Zahlung mit PIN-Eingabe. In dem Moment, in dem die EC-Karte in das Lesegerät gesteckt wird, bewertet easycash die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Ist sie hoch, darf er in jedem Fall per Lastschrift bezahlen, ansonsten kann es sein, dass er seine Pin-Nummer eingeben muss. Trotzdem könne zum Beispiel eine Kassiererin aus der Zahlungsart nicht auf den Kontostand des Kunden schließen, teilt easycash mit. Für die jeweils zugewiesene Zahlungsart könne es viele Gründe geben - beispielsweise auch Stichproben.

Quelle: ntv.de, AFP

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