Ratgeber

Umwandlung in Eigentumswohnung Mieter haben Vorkaufsrecht

Bei der Umwandlung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen müssen Mieter nicht befürchten, das Dach über dem Kopf zu verlieren. Sie haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht und genießen Kündigungsschutz.

Mieter brauchen einen Besitzerwechsel zunächst nicht zu fürchten.

Mieter brauchen einen Besitzerwechsel zunächst nicht zu fürchten.

Wird eine Wohnung in einem Mietshaus in eine Eigentumswohnung umgewandelt, genießen die Mieter einen besonderen Kündigungsschutz. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Der Käufer der Wohnung tritt in das bestehende Mietverhältnis ein. Er kann zwar kündigen, wenn er einen Kündigungsgrund hat - zum Beispiel Eigenbedarf. Er muss aber neben den normalen gesetzlichen Kündigungsfristen eine sogenannte Kündigungssperrfrist einhalten. Sie beträgt laut Gesetz mindestens drei Jahre. In Gebieten mit erhöhter Wohnungsnot können die Bundesländer per Verordnung bis zu zehn Jahre lange Kündigungssperrfristen erlassen.

Wird die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, hat der dort wohnende Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das bedeutet, der Mieter kann in den Kaufvertrag, den der Vermieter und ein Käufer ausgehandelt haben, einsteigen und die Wohnung anstelle des vorgesehenen Käufers erwerben - und zwar zu unveränderten Bedingungen und zum selben Preis. Den Angaben zufolge muss der Mieter vom Vermieter oder dem potenziellen Käufer über den Inhalt des Kaufvertrages unterrichtet und darauf hingewiesen werden, dass er ein Vorkaufsrecht hat.

Dies bedeutet aber nicht, dass der Mieter die umgewandelte Wohnung sofort zu dem Preis kaufen muss, den ihm der Vermieter nennt. Mieter haben das Recht, so lange mit ihrer Kaufentscheidung zu warten, bis die Wohnung an einen anderen Wohnungsinteressenten verkauft worden ist. Erst wenn ein detaillierter, notarieller Kaufvertrag zwischen dem Wohnungsverkäufer und einem Käufer vorgelegt wird, in dem natürlich auch der konkrete Kaufpreis stehen muss, muss sich der Mieter der umgewandelten Eigentumswohnung entscheiden, ob er kaufen will. Und zwar zu den Bedingungen, die im notariellen Kaufvertrag niedergeschrieben sind. Der Mieter hat also das Recht, in den mit dem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag selbst als Käufer einzusteigen. Der Mieter hat eine Bedenkzeit von zwei Monaten.

Baugeld im Vergleich

Quelle: ntv.de, dpa/awi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen