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Vermieter nicht sparsam genug Mieter muss Beweise bringen

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Für Mülltrennung war auf dem Grundstück kein Platz.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Vermieter müssen wirtschaftlich handeln. Das heißt, sie müssen bei den Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten. Mieter können darauf pochen, müssen aber auch Beweise vorlegen, wenn sie einen Verstoß vermuten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az.: 211 C 185/10).

In dem Fall weigerte sich ein Mieter, eine Nachzahlung von Betriebskosten in Höhe von rund 250 Euro zu leisten. Er hielt dem Vermieter unter anderem vor, dass er bei den Kosten für die Müllentsorgung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoße. Durch die Aufstellung von blauen und gelben Tonnen könne ein Drittel der Kosten gespart werden.

Die Richter wollten diese Begründung nicht akzeptieren. Der Mieter müsse den Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beweisen können. Einen solchen Beweis habe er aber nicht erbracht. Zudem habe der Vermieter erklärt, dass kein Platz für weitere Mülltonnen vorhanden sei. Der Mieter hätte daher konkret erklären müssen, wo die Tonnen auf dem Grundstück untergebracht werden könnten.

 

Quelle: ntv.de, dpa

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