Ewige Warterei Mietkaution auszahlen lassen
26.01.2009, 09:03 UhrVermieter können die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses noch bis zu zwölf Monate einbehalten. Das gilt aber nur für den Fall, dass die Betriebskostenabrechnung noch aussteht. Der Vermieter darf dann den Betrag der Kaution einbehalten, der der zu erwartenden Nachzahlung entspricht. Nach Erfahrungen der Rechtsanwaltskammer Koblenz werde die Kaution allerdings meist schon binnen sechs Monaten komplett zurückgezahlt.
Grundsätzlich darf die Kaution den dreifachen Monatsbetrag der Kaltmiete nicht übersteigen. Mieter können sie sich in drei Raten aufteilen, die mit den ersten Mieten zu zahlen sind. Geraten sie mit den Zahlungen in Verzug und übersteigt der ausstehende Betrag eine Monatsmiete, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.
Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen und verzinsen. In der Regel dient ein Sparbuch als Kautionskonto. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Beide Parteien könnten sich auch auf eine Risiko-Anlageform mit höherem Wertzuwachs einigen. Geht das Geld verloren, darf weder der Vermieter eine neue Kaution festsetzen noch der Mieter die Rückzahlung beanspruchen.
Quelle: ntv.de