Ratgeber

Vermieter darf nicht kündigen Mietwohnung gewerblich nutzen

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Mieter dürfen ihre Wohnräume auch für die Arbeit nutzen, wenn dadurch kein Schaden entsteht und die Nachbarn nicht belästigt werden. Darauf weist der Mieterverein Hamburg hin und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 48 C 477/08). Die Vermieterin hatte unter anderem deswegen den Auszug des Mieters verlangt, weil dieser in mehreren Zimmern für seine Firma arbeitete.

Der Mann verkaufte von zu Hause aus Musikinstrumente über das Internet, per Fax und per Telefon. Die Vermieterin warf ihm vor, gegen den Mietvertrag zu verstoßen, weil er die Wohnung nicht nur zum privaten Wohnen nutzte. Das Gericht wies die Klage aber mit der Begründung ab, dass der Mann mit seiner Arbeit niemanden störe und auch keine Kunden in der Wohnung bediene.

Quelle: ntv.de, dpa

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