Busen auf dem Prüfstand Mit Brustimplantat zur Polizei?
04.03.2014, 16:43 UhrAstronauten, Piloten, Polizisten - diesen Berufen ist gemein, dass die gesundheitlichen Anforderungen an die Bewerber besonders hoch sind. Darüber, ob falsche Brüste die Eignung als Polizistin infrage stellen, urteilt das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdie nst darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, es fehle ihr wegen Brustimplantaten an der gesundheitlichen Eignung. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden (Az.: VG 7 K 117.13).
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Frau für den Dienst in der Berliner Schutzpolizei beworben. Der Polizeipräsident in Berlin lehnte die Bewerbung mit der Begründung ab, die Brustimplantate begründeten ihre gesundheitliche Nichteignung. Sie könne nicht zu Einsätzen, die das Tragen von Schutzkleidung erforderten, herangezogen werden, da mit dem hiermit verbundenen Druck ein größeres Risiko einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes einhergehe. Dagegen wehrte sich die Frau mit einer Klage.
Mit Erfolg. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist hierfür eine zwischenzeitliche Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes maßgeblich. Demnach dürfe aktuell dienstfähigen Bewerbern die gesundheitliche Eignung nur noch abgesprochen werden, wenn überwiegend wahrscheinlich sei, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen werde. Diese Grundsätze würden auch für die Einstellung von Polizeianwärtern gelten. Bei der Klägerin sei weder feststellbar, dass sie durch die Implantate weniger leistungsfähig sei, noch, dass sie bei der Dienstausübung erheblich mehr gefährdet sei als andere Bewerberinnen ohne Brustimplantate, so das Gericht.
Die Befragung einer Fachärztin hatte ergeben, dass typische Polizeieinsätze und das Tragen der Schutzkleidung die Klägerin nicht höher gefährden würden als Bewerberinnen ohne Brustimplantate. Eine Frühpensionierung oder lange Erkrankungszeiten seien daher nicht überwiegend wahrscheinlich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das VG Berlin die Berufung zugelassen.
Quelle: ntv.de, awi