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Quarantäne - ja oder nein? Wenn der Kollege Corona hat

Bisschen eng beieinander ...

Bisschen eng beieinander ...

(Foto: picture alliance / Zoonar)

Auch wenn es für einige überraschend kommt: Vollständig Geimpfte können sich ebenso mit Corona infizieren. Und das kommt gar nicht so selten vor. Wenn es den Kollegen trifft, ist neben der Sorge um eine eigene Infektion auch die Frage zu klären, ob sich nun alle anderen Mitstreiter isolieren müssen. Hier ist die Antwort.

Die vierte Corona-Welle ist da und nicht nur die Politik zeigt sich einigermaßen perplex. Auch so mancher Bürger reibt sich verwundert die Augen und muss spätestens jetzt lernen, dass die Impfung gegen Covid-19 vor allem gegen einen schweren Verlauf der Erkrankung schützt. Und nicht unbedingt gegen eine Infektion.

Wenig überraschend kommt es dieser Tage so auch zu Infektionen im näheren Umfeld. Und bisweilen trifft es den Sitznachbarn im Büro oder den Kollegen an der Werkbank. Neben den besten Wünschen für den Infizierten und die Sorge um die eigene Gesundheit stellt sich nun aber auch die Frage, ob jetzt alle Mitstreiter des Betroffenen sich isolieren müssen.

Knappe Antwort: Nein, sofern die Kollegen vollständig geimpft sind. Oder etwas ausführlicher: Ebenso wie Genesene (innerhalb der ersten sechs Monate nach Infektion) sind auch vollständig geimpfte Personen in der Regel von der Quarantänepflicht befreit. Als geschützt gelten Personen, die noch nicht nachweislich an Covid-19 erkrankt waren und alle erforderlichen Impfungen erhalten haben sowie Genesene mit einer Impfstoffdosis gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Voraussetzung für die Ausnahme von der Quarantänepflicht ist, dass keine Krankheitszeichen vorliegen, die auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 hindeuten.

Alles Delta oder was?

Nach engem Kontakt zu einer Person, die mit der Coronavirus-Variante Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) infiziert ist, wird auch für Geimpfte - ebenso wie für Genesene - in der Regel eine Quarantäne angeordnet. Schon klar, letzterer Satz verwirrt, ist aber wohl zu ignorieren. Denn neben Beta und Gamma zählt auch Delta zu den besorgniserregenden Varianten, die eigentlich eine Quarantänepflicht bei engerem Kontakt nach sich zieht. In der Praxis wird dann aber zum einen kein Unterschied gemacht und Delta zum anderen zumindest im Sinne des Infektionsschutzes als doch weniger besorgniserregend behandelt, wie ntv.de auf Nachfrage von zwei Berliner Gesundheitsämtern und der Corona-Hotline des Berliner Senats bestätigt wurde. Denn Delta ist momentan die absolut vorherrschende Variante. Alles andere kann derzeit ignoriert werden.

Doch selbstverständlich sollten sich vollständig geimpfte Kontaktpersonen auch ohne Quarantänepflicht einem Selbstmonitoring bis zum 14. Tag nach der letzten Exposition unterziehen. Oder einfacher: Wer nach dem Kontakt Symptome einer Erkrankung zeigt, sollte zu Hause bleiben und sich testen lassen. Ist der Test positiv, wird vernünftigerweise auch der Geimpfte in Quarantäne geschickt. Abgesehen davon ist auch allen Gespritzten nahezulegen, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten und die Hygiene- und Abstandsregeln zu beherzigen. Und dies auch auf die Gefahr hin, dass der Kneipenbesuch, das Date oder der Plausch mit dem Nachbarn etwas weniger berauschend oder warmherzig ausfallen könnte als ursprünglich geplant.

Und was gilt für Ungeimpfte?

Eine Quarantäne wird dann vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat und das Coronavirus Sars-CoV-2 weiterverbreiten könnte. Dies trifft auf Personen zu, die beispielsweise:

  • mit einer Person im selben Haushalt leben, bei der das Coronavirus Sars-CoV-2 durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen wurde,
  • mindestens 10 Minuten lang engen Kontakt (unter 1,5 Metern) mit einer infizierten Person hatten, ohne dass ein Schutz durch eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) bestand,
  • ein Gespräch mit einer infizierten Person führten (mit einem Abstand unter 1,5 Metern und unabhängig von der Dauer) ohne Schutz durch eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz,
  • in Kontakt mit Atemwegssekreten einer infizierten Person kamen, zum Beispiel beim Küssen oder durch Anniesen oder Anhusten,
  • sich für mehr als 10 Minuten gleichzeitig mit einer infizierten Person im selben Raum aufgehalten haben und dadurch einer wahrscheinlich hohen Konzentration an infektiösen Aerosolen ausgesetzt waren (unabhängig vom Abstand und auch, wenn durchgehend und korrekt Masken getragen wurden),
  • auf einer mindestens 5 Stunden dauernden Flugreise zum Beispiel in derselben Reihe oder in den zwei Reihen vor oder hinter einem bestätigten Covid-19-Fall saßen (unabhängig vom Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske).

Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt. Es liegt im Ermessen des Gesundheitsamts, auch in schwer zu überblickenden Kontaktsituationen, zum Beispiel in Schulklassen, Betrieben oder Wohngemeinschaften, eine Einstufung als enge Kontaktperson vorzunehmen und eine Quarantäne anzuordnen.

Wie lange kann die Quarantäne angeordnet werden?

Ansonsten ist der gesunde Menschenverstand gefragt und etwas Verantwortungsbewusstsein. Sprich, wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte sich ungeachtet der behördlichen Anordnungen regelmäßig testen und bei positivem Ergebnis oder auch Krankheitssymptomen aus der Öffentlichkeit zurückziehen.

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Bezüglich der Dauer der angeordneten Quarantäne gibt es dann verschiedene Möglichkeiten. Dabei gilt als erster voller Tag der Quarantäne der Tag nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person:

  • 10 Tage häusliche Quarantäne ohne abschließenden Test.
  • 5 Tage häusliche Quarantäne nach PCR-Test: Nach Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses kann die Quarantäne beendet werden. Der PCR-Test darf dabei nicht vor dem 5. Tag der Quarantäne durchgeführt worden sein. Bei Personen, die im Rahmen der Teststrategie regelmäßig getestet werden (zum Beispiel Schülerinnen und Schüler), kann eventuell die Testung an Tag 5 auch mit einem qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest erfolgen. Diese Testung sollte als Fremdtestung oder als Testung unter Aufsicht erfolgen.
  • 7 Tage häusliche Quarantäne nach Antigen-Schnelltest: Bei negativem Ergebnis eines Antigen-Tests kann die Quarantäne beendet werden, sofern die Testung frühestens am 7. Tag der Quarantäne erfolgt. Wird bereits vor dem 7. Tag der Quarantäne ein Antigen-Test auf Sars-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis in der Regel nicht die Dauer der Quarantäne (Ausnahmen siehe oben). Es sind qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests zu verwenden. Die Testung sollte als Fremdtestung oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen erfolgen.

Für Menschen, die mit an Covid-19 erkrankten Personen in einem Haushalt leben, wird die Einschränkung der Kontakte über die Quarantäne hinaus bis zum Tag 20 empfohlen - sofern sie ungeimpft sind. Wer hingegen geimpft ist und sich gut fühlt, darf auch so vor die Tür.

(Dieser Artikel wurde am Freitag, 05. November 2021 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de

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