Fitnessstudioverträge Nach dem Sport kommt Frust
12.02.2007, 08:22 UhrDie Weihnachtsfeiertage sind längst vorbei. Der Jahreswechsel hat mit guten Vorsätzen begonnen. Was bleibt, sind die überflüssigen Pfunde der Feiertagssünden. Da hilft nur eins: ab ins Fitnessstudio. Die Trainingsschwitzstuben sind zum Jahresanfang immer sehr begehrt. Grund genug, auch kräftig die Werbetrommel zu rühren. "Die Leute kommen mit ganz gezielten aber teilweise auch falschen Vorstellung zu uns. Sie wollen sofort Ziele erreichen und Resultate sehen. Da sind viele dabei, die das ganze Jahr wenig an Fitness denken", meint Martin Klein vom Studiobetreiber "Holmes Place".
Am Anfang steht ein kleiner Rundgang durch Umkleiden, Sauna, Schwimmbad, Studios und Geräteräume an. Fast jedes Sportstudio bietet dem Interessenten ein kostenloses Probetraining, das zu nichts verpflichtet. Nach der Probestunde heißt es dann, wer unterschreibt der bleibt. Doch bei den Verträgen ist Vorsicht geboten. Wer geschickt verhandelt, bekommt meist bessere Preise. Doch noch wichtiger ist die Laufzeit des Vertrages und das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nehmen Sie sich also Zeit für eine ausführliche Lektüre zu Hause.
Kein Kündigungsrecht
Oft kommt bereits im Frühjahr für viele Schnellentschlossenen das böse Erwachen. Die guten Vorsätze sind genauso verschwunden wie die Lust aufs Fitnessstudio. Viele wollen dann aus ihren Verträgen raus. Verbraucheranwälte können davon ein Lied singen. "Meines Erachtens liegt es daran, dass viele Kunden immer noch glauben, dass ihnen ein Kündigungsrecht für Verträge zusteht. Ich weiß nicht, warum sich dieses Märchen so lange und standhaft hält", zeigt sich Rechtsanwältin Ingrun Hübsch verwundert.
Vertrag ist also Vertrag - und in der Regel muss man sich an diesen auch halten. Eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio wird immer auf Zeit geschlossen. Je länger die Laufzeit, desto größer die Freude beim Studiobetreiber. Doch das Bürgerliche Gesetzbuch hat dem Bedürfnis der Sportklubbesitzer nach gesicherten Einnahmen Grenzen gesetzt. "Das Gesetz sieht vor, dass man keine längere Vertragszeit als zwei Jahre vereinbaren kann. Ein Sportstudio-Vertrag der über drei Jahre geschlossen wird, ist also in jedem Fall unzulässig", weiß Hübsch.
Kurze Laufzeiten teurer
Doch wer sich nur kurzfristig binden will, muss mit höheren Beiträgen rechnen. Natürlich bieten Fitnessstudios auch kürzere Laufzeiten als zwei Jahre an. Im Verhältnis gesehen wird es dann aber teurer. Egal wie lange der Vertrag läuft: Der Kunde muss von Mitarbeitern des Studios ausführlich über den Gebrauch der Geräte unterrichtet werden. Wenn dies nicht geschieht, kann ein Kunde, der einen Unfall erleidet, Schadenersatz geltend machen. Auch wenn manche Studioanbieter diese und andere gesetzliche Vorschriften in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen wollen.
"Oft versuchen Sportstudios in den AGB zu regeln, dass die außerordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Das geht natürlich nicht. Allerdings muss der Kunde bei einer außerordentlichen Kündigung auch einen triftigen Grund vorweisen", erklärt Hübsch.
Wer berufsbedingt umzieht, kann unter Umständen seinen Vertrag kündigen. Ebenso gilt dies für den Fall, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, zu trainieren. Aber Achtung: Bei einer vorübergehenden Erkrankung oder im Falle einer Schwangerschaft reicht es oft aus, dass man für mehrere Monate den Vertrag aussetzen kann.
Quelle: ntv.de