Innerhalb von drei Jahren Nachzahlungen einfordern
01.02.2007, 09:00 UhrArbeitnehmer können Gehaltsnachzahlungen nicht erst nach sechs Jahren einfordern. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Richter wiesen die Klage eines Computerfachmanns gegen eine Bank zurück (AZ.: 1 Ca 28/06).
Der Arbeitnehmer hatte vor Gericht auf Nachzahlung von rund 11.000 Euro Gehalt aus dem Jahr 1999 geklagt. Zur Begründung seiner Anfang vergangenen Jahres eingereichten Klage gab er an, er habe einen Prozess mit der früheren Arbeitgeberin geführt, der 2002 abgeschlossen worden sei und die Verjährungsfrist unterbrochen habe. Das Gericht wies darauf hin, dass Lohnansprüche spätestens innerhalb von drei Jahren geltend zu machen seien.
Quelle: ntv.de