Ausziehen oder nicht? Nächste Runde für rauchenden Mieter
13.12.2013, 10:18 UhrDas Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts war ein Warnschuss für Millionen rauchende Mieter: Rentner Friedhelm Adolfs soll nach vier Jahrzehnten seine Wohnung räumen, weil er angeblich nicht ordentlich gelüftet hat. Nun hofft er auf das Landgericht.

Adolfs wohnt immer noch in seiner alten Hausmeister-Dienstwohnung, doch in den letzten 40 Jahren hat sich die Mieterschaft in dem Haus stark verändert.
(Foto: picture alliance / dpa)
Auf diese Art von Prominenz hätte Friedhelm Adolfs wohl gut verzichten können: Der 75-jährige frühere Hausmeister wurde zur Symbolfigur des Kampfes um Raucherrechte. Dem Rentner droht die fristlose Räumung seiner bescheidenen Erdgeschosswohnung, weil sich Nachbarn über sein Qualmen beschwert hatten.
Das Düsseldorfer Amtsgericht hatte am 31. Juli ein Urteil verkündet, das als Warnschuss für Millionen Raucher für Furore sorgte. Der Entscheidung folgt im kommenden Jahr eine weitere juristische Runde: Am 30. Januar wird das Landgericht als Berufungsinstanz über den Fall verhandeln. Ursprünglich wollte das Gericht noch in diesem Jahr - fünf Tage vor Heiligabend - verhandeln, doch zwei Richter der Kammer wurden krank.
Das Amtsgericht hatte der persönlichen Freiheit von Rauchern wie Adolfs klare Grenzen aufgezeigt. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Wer seinen Nachbarn den Hausflur verpestet, nicht vernünftig lüftet, auf Beschwerden und Abmahnungen nicht reagiert, der muss die Konsequenzen tragen, so der Tenor. Vielleicht wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte das Gericht auch die Darlegungen der Gegenseite gehört. Doch die junge Anwältin hatte wichtige Argumente erst nachträglich in das Verfahren eingeführt. Weil der Widerspruch gegen die Darstellung der Vermieter-Seite zu spät kam, habe man die "unzumutbare Belästigung" als unstreitig anzusehen gehabt, so das Gericht.
Neuer Anwalt soll es richten
Jetzt hat Adolf einen neuen Rechtsanwalt: Martin Lauppe-Assmann soll es richten. Doch auch der kann nicht einfach mit neuen Fakten aufwarten und ist grundsätzlich an den Vortrag seiner Vorgängerin gebunden. Dreh- und Angelpunkt wird nun sein, ob es ihm gelingt, die fehlenden Argumente noch in das Verfahren zu schleusen.
Der Anwalt sieht eine Mitschuld beim Amtsrichter: Der Richter habe Adolfs zu Unrecht die Prozesskostenhilfe verweigert und sich dann auf den lückenhaften Vortrag der Anwältin berufen. "Erst die Anwältin nicht zu bezahlen und sich dann über deren Vortrag zu beschweren, das geht so nicht."
Lauppe-Assmann hat den Unmut über den Umgang mit seinem Mandanten in seiner Berufungsschrift deutlich kundgetan. Das Urteil lasse den "Respekt vor dem existenziellen Bedürfnis eines 75-jährigen Sozialrentners gänzlich vermissen", heißt es dort unter anderem. Die Berufungsschrift steht nun samt Spendenaufruf im Netz. "Ich bin guter Dinge", sagt Lauppe-Assmann.
Vermieterin muss Beweise bringen
In dem Verfahren prallen zwei Grundrechte aufeinander: Auf der einen Seite steht das Grundrecht des Rauchers auf freie persönliche Entfaltung, auf der anderen das des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit. Die körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe hier eindeutig Vorrang, befand das Amtsgericht, denn der Raucher sei in diesem Fall der Störer. Sich einfach auf sein Gewohnheitsrecht zu berufen, reiche da nicht aus.
Die Beweislast trägt allerdings die Vermieterin: Lag tatsächlich eine "unzumutbare Belästigung" vor? Ging von dem Geruch wirklich eine Gesundheitsgefahr aus? Lag es nicht vielleicht an der undichten Wohnungstür von Adolfs, die abzudichten ihre eigene Sache gewesen wäre? Heiligabend wird Adolfs wohl noch in gewohnter Umgebung verbringen können. Die Vermieterseite will mit der Räumung warten, bis das Landgericht entschieden hat.
Quelle: ntv.de, ino/dpa