Ratgeber

Bestechung im Büro Nur Mini-Geschenke erlaubt

Im Beruf ist lediglich das Annehmen kleiner Geschenke wie Kugelschreiber zulässig. Auf der Führungsebene seien auch Essenseinladungen von Kunden weithin akzeptiert.

"Alles darüber hinaus gehende ist aber kritisch", sagte Jobst-Hubertus Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin.

Die Organisation Transparency International stellte am Montag ihren neuen Korruptionsbericht vor. Daraus geht hervor, dass Deutschland im Kampf gegen die Korruption keine Fortschritte gemacht hat. Wie im Vorjahr landete die Bundesrepublik auf Rang 16 von 163 Staaten. Je besser die Platzierung, desto geringer ist laut dem Index das Korruptionsrisiko.

Feste Regeln dafür, welchen Wert ein Geschenk maximal haben darf, gelten zwar nur, wenn es im Unternehmen eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, sagte Anwalt Bauer. "Bis zu 10 Euro wird einem daher niemand etwas anlasten können." Ab einem Geschenkwert von 50 Euro müssten Mitarbeiter aber ihren Vorgesetzten informieren.

Wer das unterlässt, riskiert zwar keine fristlose Kündigung. "Kommt das häufiger vor, muss der Arbeitgeber zunächst das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen - oder eine Mahnung aussprechen." Wer sich von Geschäftspartnern allerdings "für 1000 Euro nach Dubai" einladen lässt, rechtfertigt nach Bauers Worten eine sofortige Entlassung ohne Vorwarnung: "Das ist eine Art der Bestechung."

Quelle: ntv.de

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