"Flecken ohne Dynamik" Oetker kämpft im Pudding-Streit
26.06.2012, 17:45 UhrWer glaubt, dass es bei einem Pudding nur auf den Geschmack ankommt, der täuscht sich: Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht liefern sich Dr. Oetker und Aldi einen kuriosen Streit um Pudding-Design, in dem es unter anderem um den ästhetischen Mehrwert von Flecken geht.
Dr. Oetkers Kinderpudding-Kuh "Paula" wird die Aldi-Rivalin "Flecki" auf den europäischen Märkten wohl dulden müssen. Für ein europaweites Verbot von "Flecki",wie es Lebensmittelriese Oetker fordert, sieht das Düsseldorfer Oberlandesgericht keinen Anlass. Der Senat habe "große Schwierigkeiten", im Erscheinungsbild des "Flecki"-Kinderpuddings eine Verletzung des europaweit geschützten "Paula"-Designs zu sehen, befand der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke.
Zur Frage eines bundesweiten Verbots ließ das Gericht allerdings keine Tendenz erkennen. Dafür müsste das gesamte Erscheinungsbild des Aldi-Puddings so nah am Oetker-Original angelehnt sein, dass dies gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstößt. Die Entscheidung soll am 24. Juli verkündet werden.
Internationale Konkurrenz durch Billig-Paula

Aldis Flecki erscheint dagegen etwas gröber gemischt. Der Zielgruppe dürfte es egal sein, solange der Pudding schmeckt.
(Foto: dapd)
Oetkers Erfolgspudding "Paula" wird mit einer Comic-Kuh mit Sonnenbrille seit 2006 vermarktet und hat im breiten Angebot der Kinderfertig-Desserts einen beachtlichen Marktanteil von 10,5 Prozent erlangt. "Flecki" wird von Aldi Süd seit vergangenem Jahr ebenfalls mit einer Comic-Kuh vermarktet, die statt Sonnenbrille Blümchen undKuh glocke trägt. Beide Produkte bestehen jeweils aus Schoko- und Vanillepudding - "grob vermengt, aber unvermischt". Mit der billigeren "Flecki" als eine Art "Volks-Paula" könnte dem Oetker-Pudding in mehreren europäischen Ländern eine ernsthafte Konkurrenz erwachsen.
Fotos des gefleckten Puddings hatte Oetker als europäisches Geschmacksmuster hinterlegt. Nun begehrt der Konzern in dem Eilverfahren Schutz für sein Design. Die "Flecki"-Flecken seien im Gegensatz zu den "Paula"-Flecken "ohne aufsteigende Bewegung und ohne Dynamik", befand aber der Richter. Außerdem sei die obere Schicht des Aldi-Puddings einfarbig, die des Oetker-Produkts durch die spiralförmige Drehbewegung kunstvoll gezeichnet. Der Oetker-Pudding zeichne sich durch einen "ästhetischen Mehrwert" aus, grenze sich dadurch aber auch von "Flecki" ab.
"Wie ein chinesischer X 5-Nachbau"
Das Richter-Lob wollte dem Oetker-Anwalt nicht recht schmecken: "Ich denke, dass wir genauso verstimmt sein sollten wie beim Chinesen, der den BMW X 5 einfach nachbaut und ihm nur andere Scheinwerfer und einen anderen Kühlergrill verpasst." Die von Aldi Süd ins Rennen geschickten Juristen wiesen dies zurück: "Flecki" grenze sich in praktisch jeder Hinsicht ausreichend von "Paula" ab.
Bereits vor dem Landgericht hatte Dr. Oetker eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht hatte am 1. März den Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites "Flecki"-Verkaufsverbot zurückgewiesen. Die Details der Puddingprodukte lägen ausreichend weit auseinander, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. "Natürlich tut das weh", hatte Unternehmer Richard Oetker die Entscheidung kommentiert. Schließlich war Oetker in die Berufung gegangen.
Quelle: ntv.de, dpa