Ratgeber

Doppelte Haushaltsführung Ohne Trauschein ist`s schwer

Nur Verheiratete können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung ohne weiteres beim Fiskus geltend machen. Zwar ist das Absetzen von Ausgaben auch für Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft möglich. Dafür müssen aber viele Voraussetzungen erfüllt sein. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf die der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn hinweist (Az.: VI R 31/05).

Demnach müssen die Partner zum einen vor der Geburt eines Kindes an verschiedenen Orten arbeiten und wohnen. Zum anderen müssen sie eine ihrer Wohnungen zur Familienwohnung machen, und zwar "in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes". Nur dann ist eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen. Denn erst durch ein gemeinsames Kind wird der besondere Schutz der Familie steuerrechtlich herbeiführt.

Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit Wohnung und Job in Hamburg seinen Wohnsitz erst zwei Jahre nach der Geburt seines Kindes zur Lebensgefährtin nach Hannover verlegt. Die Richter lehnten es daher ab, die Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen.

Quelle: ntv.de

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