Ratgeber

Kein Millionen-Schadenersatz Opfer hat nur Recht auf Rente

Schadenersatzklagen in Millionenhöhe sind in den USA ganz normal, in Deutschland bei Privatpersonen aber eher die Ausnahme. Und das wird wohl auch so bleiben. Nach mehr als zwei Jahren Rechtsstreit entschied das Hamburger Landgericht: Eine 25-jährige, die nach einem Unfall zum Pflegefall wurde, bekommt eine Rente statt der geforderten 7,2 Millionen Euro.

Statt der geforderten Millionensumme bekommt die Frau eine Quartalsrente.

Statt der geforderten Millionensumme bekommt die Frau eine Quartalsrente.

(Foto: Michale Grabscheit, pixelio.de)

Eine pflegebedürftige Frau erhält nicht wie gefordert 7,2 Millionen Euro Schadenersatz in einer Summe. Das entschied das Landgericht Hamburg . Die 25-Jährige war mit ihrem Mann und dem kleinen Sohn im Familienurlaub, als es im Dezember 2004 auf einer Straße in Norditalien zu dem folgenschweren Autounfall kam. Die Frau erlitt bei der Kollision schwere Kopfverletzungen, seitdem ist sie ein Pflegefall. Jahre später kam es zum Rechtsstreit: 7,2 Millionen Euro forderte sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallwagens - nicht wie üblich als regelmäßige Rente, sondern als Einmalzahlung (Az.: 302 O 192/08). Die Zivilkammer des Landgerichts lehnte die Pauschale jedoch ab.

"Wir sehen keinen Grund für eine Kapitalisierung", sagte die Richterin. Stattdessen sprach die Kammer der Frau ein Schmerzensgeld über 430000 Euro und eine Rente zu. Pro Quartal bekommt sie demnach zwischen rund 20.000 und 30.000 Euro von der Versicherung bis 2063. Das soll Pflegeleistungen, den fiktiven Verdienstausfall und den sogenannten Haushaltsführungsschaden ausgleichen - die junge Frau lebt bei ihrer Mutter, ist auf ihre Hilfe angewiesen.

Seit Juni 2009 dauerte der Prozess schon an, Vergleiche scheiterten. Nach deutschem Recht kann nicht frei gewählt werden, ob statt der üblichen Rente ein fester Betrag ausgezahlt wird. Für eine Pauschalzahlung müsse ein wichtiger und nachvollziehbarer Grund vorliegen, wie eine Existenzgründung oder drohende Insolvenz, hieß es in der Begründung. Den sah das Gericht hier nicht. "Die Schwere der Verletzungen wird bei den einzelnen Zahlungen berücksichtigt, begründet aber keine Kapitalauszahlung", sagte die Richterin.

Rechtsschutzversicherer im Vergleich

Quelle: ntv.de, dpa

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