Ratgeber

Nicht ohne meine Akte Patienten sollten hartnäckig sein

Patienten haben Anspruch auf Kopien ihrer Krankenunterlagen. Doch nicht immer erkennen Ärzte oder Krankenhäuser das an. Daher sollten Betroffene auf der Herausgabe ihrer Akten bestehen, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Notfalls helfe meist eine schriftliche Terminsetzung, gelegentlich sei aber auch schon das Einschalten eines Rechtsanwalts nötig gewesen. Besteht Verdacht auf Behandlungsfehler, seien die Aufzeichnungen Grundlage für die Beurteilung des Falls.

Ärzte haben die Pflicht, für jeden Patienten eine Krankenakte zu führen und diese zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Verbraucherschützer raten deshalb, in regelmäßigen Abständen Kopien davon anzufordern. Immer wieder machten Verbraucher aber die Erfahrung, dass Mediziner und Kliniken nicht bereit sind, Aufzeichnungen und Röntgenbilder herauszugeben. Begründet werde das mit dem hohen Zeitaufwand für das Heraussuchen oder mit der Behauptung, ein solches Recht gebe es nicht.

Quelle: ntv.de

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