Ratgeber

Zu schön um wahr zu sein Porsche für 5,50 Euro

Ein fast neuer Porsche für nur 5,50 Euro - "Super-Schnäppchen", dachte ein vermeintlich erfolgreicher Bieter bei einer Internet-Auktion. Doch der Verkäufer rückte das Auto nicht heraus. Er hatte die Auktion bereits nach acht Minuten unterbrochen, um bessere Bilder einzustellen. Doch da hatte der Bieter aus dem Raum Tübingen bereits sein Gebot in Höhe von 5,50 Euro abgegeben. Damit war nach den Geschäftsbedingungen ein Kaufvertrag zustande gekommen. Der vermeintliche Käufer forderte nun mehr als 75.000 Euro Schadenersatz.

Das Landgericht Koblenz gab allerdings dem Verkäufer recht. Die Richter argumentierten, wenn die Auktion normal und wie geplant gelaufen wäre, dann hätte der Verkäufer für den Porsche einen Preis erzielt, der "ein Vielfaches" über dem Höchstgebot des Klägers gelegen hätte (Az.: 10 O 250/08).

Gesunder Menschenverstand hilft

Der beklagte Verkäufer hatte den fast neuen Porsche 911/997 Carrera 2 S Coup im August 2008 zu einem Mindestgebot von einem Euro im Internet-Auktionshaus angeboten. Der Wagen hatte einen Neuwert von mehr als 105.000 Euro und eine Laufleistung von 5800 Kilometer.

Der Verkäufer habe bei der Einstellung des Angebotes einen Fehler bei den Fotos gemacht, den er sofort zu korrigieren versuchte, sagten die Richter. Dies habe acht Minuten gedauert und zu einem Abbruch der Auktion geführt - da stand das Höchstgebot bei 5,50 Euro. Da die Auktionen im Internet normalerweise bis zu einer Woche dauerten, Autos wie der angebotene Porsche in der Regel Preise von weit mehr als 50.000 Euro erreichten und der Kläger den Wert des Wagens selbst auf mindestens 75.000 Euro geschätzt habe, habe er nicht davon ausgehen können, ihn für 5,50 Euro zu bekommen, urteilten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de

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