Private Vielverkäufer aufgepasst Ebay meldet jetzt an das Finanzamt
09.02.2023, 11:31 Uhr
Nicht jeder Verkäufer ist automatisch ein Gewerbetreibender.
(Foto: imago/Michael Weber)
Gelegentlich ein paar Dinge auf einem Online-Marktplatz zu verscheuern, kann von Ballast befreien und die Haushaltskasse aufbessern. Doch seit Jahresanfang erhält das Finanzamt ab einer bestimmten Anzahl von Verkäufen automatisch eine Meldung darüber. Wann für den Privatverkauf Steuern fällig werden, lesen Sie hier.
Viele private Verkäufer nutzen Ebay, um sich etwas nebenbei zu verdienen. Der Gedanke daran, ob die derart erzielten Einnahmen in der Steuererklärung angegeben müssen, wird oft beiseitegeschoben. Grundsätzlich gilt zwar, dass nicht jeder Privatverkauf steuerpflichtig ist, doch ein neues Gesetz verhilft den Finanzbehörden nun zu mehr Informationen darüber, wer oft und viel verkauft.
Dieses verpflichtet Online-Plattformen, bei denen Waren oder Dienstleistungen vermittelt werden können, dem Bundeszentralamt für Steuern Verkäufer zu melden, die im Jahr mindestens 30 Verkäufe über sie abgewickelt oder aus ihren Geschäften mindestens 2000 Euro eingenommen haben, wie die Stiftung Warentest berichtet.
Gebrauchte Gegenstände des täglichen Lebens unkritisch
Doch die neuen Meldegrenzen können auch private Anbieter unbeschadet überschreiten, wenn sie beispielsweise den Keller oder Dachboden entrümpeln und infolgedessen viele Artikel an den Mann bringen. Denn selbst wenn das Finanzamt eine Meldung über die Verkäufe erhält, müssen sie im Regelfall keine zusätzliche Steuer fürchten. Solche Verkäufe von Alltagsgegenständen zählen zur privaten Vermögenssphäre und sind steuerfrei. Wenn es sich um gebrauchte Artikel des täglichen Lebens handelt, darf so viel veräußert werden, wie man will, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert. Auch bisher durfte das Finanzamt nicht pauschal unterstellen, dass die Privatverkäufe zur Händlertätigkeit gehören, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofes zeigte (Az.: X R 18/19).
Private Händler sollten das Finanzamt dennoch immer im Blick behalten. Haben sie die verkauften Gegenstände beispielsweise extra für einen Wiederverkauf erworben, stufen die Beamten den Verkauf als gewerbsmäßig ein und verlangen Steuern. Diese müssen dann in der Steuererklärung in der Anlage "SO" für sonstige Einkünfte als privates Veräußerungsgeschäft angeben werden. Dabei muss der Gewinn sowie Preis und Datum von Anschaffung und Verkauf eingetragen werden. Zudem schaut das Finanzamt auch bei sogenannte Spekulationsgütern genau hin. Dazu zählen private Wertgegenstände, die schnell und mit großem Profit wieder verkauft werden können, wie Schmuck, Goldbarren, Münzen oder Antiquitäten. Wer sie vor weniger als einem Jahr erst selbst gekauft hat, muss den Gewinn versteuern.
Dauerhaft gewinnbringende Geschäfte steuerpflichtig
Als unternehmerisch bewertet das Finanzamt grundsätzlich dauerhaft ertragreiche oder gewinnbringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es laut Warentest kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzelfall. Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regelmäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleichartigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wird. Jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerblich.
Liegt ein Gewerbe vor, langt der Fiskus gleich mit drei Steuern zu. Neben der Einkommen- können auch Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen.
Die Mitarbeiter des Bundeszentralamts für Steuern fahnden auch mit moderner Software im Internet nach Steuersündern. Mit der Suchmaschine Xpider spüren sie gezielt Händler, Existenzgründer und Privatleute auf, die im großen Stil am Finanzamt vorbeikassieren. Ihnen drohen saftige Nachforderungen. Ins Visier geraten vor allem diejenigen, die über längere Zeit viele oder größere Posten Neuware anbieten. Die Software stellt automatisch Querverbindungen zu den Daten der Behörde her. So können die Beamten konkret nachforschen und die Steuerfahndung kann anschließend detailliert prüfen.
Quelle: ntv.de, awi