Quarantäne, Isolation, PCR-Test? Wenn der Schnelltest positiv ist
05.01.2022, 19:06 Uhr
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Omikron-Variante wird derzeit über die Dauer der Corona-Quarantäne diskutiert.
(Foto: imago images/Reichwein)
Vor Kurzem noch wurden Corona-Schnelltests für nahezu entbehrlich gehalten. Denn das Impfen sollte der Verbreitung des Coronavirus Einhalt gebieten. Mittlerweile wird wieder getestet, was das Zeug hält. Doch wie verhält man sich eigentlich bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis?
Die Zeiten, in denen auch Geimpfte großzügig auf Schnelltests verzichtet haben, ist vorbei. Noch bis vor wenigen Wochen lebten viele in der Annahme, dass eine Infektion durch eine Impfung zuverlässig verhindert werden kann. Dies stellte sich allerdings spätestens seit dem Erscheinen der Omikron-Variante als Irrtum heraus. Erste Hinweise auf die Infektiosität auch von Geimpften gab es allerdings schon im Sommer letzten Jahres.
Wie auch immer, eine Möglichkeit, die Ausbreitung des Coronavirus zu kontrollieren, sind Schnelltests. Voraussetzung dafür, dass die Sache einen Mehrwert hat, ist allerdings, dass der auch etwas taugt und kein falsches Ergebnis anzeigt. Doch laut einer Untersuchung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ist das nicht immer der Fall.
Was ist der Unterschied zwischen Antigen-Schnelltests und Selbsttest?
Grundsätzlich muss zwischen Antigen-Schnelltests und Schnelltests für den Hausgebrauch unterschieden werden. Erstere können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden und gelten als amtlich anerkannt. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt direkt vor Ort. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig.
Selbsttests hingegen haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber machen kann. Auch bei ihnen handelt es sich um Antigentests.Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann mit einem Nasenabstrich erfolgen. Meldepflichtig ist ein positives Testergebnis hier aber nicht.
Die jeweils verwendeten Produkte können identisch sein.
Was, wenn einer der Tests positiv ist?
Nun ist meist ein PCR-Test fällig, denn auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) heißt es: "Ein nachfolgender negativer Schnell- oder Selbsttest hebt einen positiven Schnelltest nicht auf, dies kann nur eine PCR-Testung." Und die ist der Goldstandard der Diagnostik und wird beispielsweise eingesetzt, um bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit Sars-CoV-2 vorliegt, oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren.
Es gilt also, umgehend eine PCR-Nachtestung machen zu lassen. Die kann in einer öffentlichen Teststelle oder beim Hausarzt vorgenommen werden. Ob der kostenlos durchgeführt wird oder nicht, entscheiden Ärzte beziehungsweise das zuständige Gesundheitsamt auf Basis der nationalen Teststrategie. Grundsätzlich gilt: Kostenlos ist die PCR-Testung nach positivem Schnell- oder Selbsttest für Kontaktpersonen von Menschen, bei denen durch den Arzt oder einen öffentlichen Gesundheitsdienst eine Corona-Infektion festgestellt wurde.
Liegen typische Corona-Krankheitszeichen wie Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust vor, sollte der Test in der Hausarztpraxis durchgeführt werden. Es gilt aber, die Praxis vor Erscheinen über das Vorhaben zu informieren.
Darf für eine Nachtestung überhaupt das Haus verlassen werden?
Ja. Doch ungeachtet dessen, wo die Testung vorgenommen wird, sollte die Teststelle/Arztpraxis möglichst nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi angesteuert werden, um niemanden zu gefährden.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sollte man zu Hause bleiben und Kontakt zu anderen Personen vermeiden. Zudem sollten Kontaktpersonen informiert werden. Wer keinen Testtermin bekommt, sollte sich an das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt wenden.
Was, wenn der PCR-Test positiv ausfällt?
Wenn eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 durch einen PCR-Test bestätigt wurde, erhält das Gesundheitsamt vom Labor eine Meldung über das positive Testergebnis. Das Gesundheitsamt ordnet dann eine Isolierung des Betroffenen an. Eine häusliche Isolierung kann grundsätzlich frühestens nach 14 Tagen aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitsanzeichen mehr vorliegen beziehungsweise sich die Covid-19-Symptome nachhaltig gebessert haben. Für vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden, verkürzt sich die Zeit der Isolierung mitunter auf 5 Tage, wenn diese nach dieser Zeit noch symptomfrei sind und ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen können.
Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt von diesen Bestimmungen je nach Virusvariante abweichen. Zudem können länderspezifische Regelungen gelten.
Wann wird Quarantäne verhängt?
Bei engem Kontakt zu nachgewiesenermaßen Infizierten wird bisher meist noch eine häusliche Quarantäne von 10 Tagen angeordnet. Doch ebenso wie Genesene (innerhalb der ersten sechs Monate nach Infektion) sind auch vollständig geimpfte Personen bisher meist von der Quarantänepflicht befreit. Als geschützt gelten Personen, die noch nicht nachweislich an Covid-19 erkrankt waren und alle erforderlichen Impfungen erhalten haben sowie Genesene mit einer Impfstoffdosis gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Voraussetzung für die Ausnahme von der Quarantänepflicht ist, dass keine Krankheitszeichen vorliegen, die auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 hindeuten. Bei engem Kontakt zu nachgewiesenermaßen Infizierten sollte man sich dennoch freiwillig in häusliche Quarantäne begeben.
Und was gilt für Ungeimpfte?
Eine Quarantäne wird dann vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat und das Coronavirus Sars-CoV-2 weiterverbreiten könnte. Dies trifft auf Personen zu, die beispielsweise:
- mit einer Person im selben Haushalt leben, bei der das Coronavirus Sars-CoV-2 durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen wurde,
- mindestens 10 Minuten lang engen Kontakt (unter 1,5 Metern) mit einer infizierten Person hatten, ohne dass ein Schutz durch eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) bestand,
- ein Gespräch mit einer infizierten Person führten (mit einem Abstand unter 1,5 Metern und unabhängig von der Dauer) ohne Schutz durch eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz,
- in Kontakt mit Atemwegssekreten einer infizierten Person kamen, zum Beispiel beim Küssen oder durch Anniesen oder Anhusten,
- sich für mehr als 10 Minuten gleichzeitig mit einer infizierten Person im selben Raum aufgehalten haben und dadurch einer wahrscheinlich hohen Konzentration an infektiösen Aerosolen ausgesetzt waren (unabhängig vom Abstand und auch, wenn durchgehend und korrekt Masken getragen wurden),
- auf einer mindestens 5 Stunden dauernden Flugreise zum Beispiel in derselben Reihe oder in den zwei Reihen vor oder hinter einem bestätigten Covid-19-Fall saßen (unabhängig vom Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske).
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt. Es liegt im Ermessen des Gesundheitsamts, auch in schwer zu überblickenden Kontaktsituationen, zum Beispiel in Schulklassen, Betrieben oder Wohngemeinschaften, eine Einstufung als enge Kontaktperson vorzunehmen.
Wie lange kann die Quarantäne angeordnet werden?
Bezüglich der Dauer der angeordneten Quarantäne gibt es dann verschiedene Möglichkeiten. Dabei gilt als erster voller Tag der Quarantäne der Tag nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person:
- 10 Tage häusliche Quarantäne ohne abschließenden Test.
- 5 Tage häusliche Quarantäne nach PCR-Test: Nach Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses kann die Quarantäne beendet werden. Der PCR-Test darf dabei nicht vor dem 5. Tag der Quarantäne durchgeführt worden sein. Bei Personen, die im Rahmen der Teststrategie regelmäßig getestet werden (zum Beispiel Schülerinnen und Schüler), kann eventuell die Testung an Tag 5 auch mit einem qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest erfolgen. Diese Testung sollte als Fremdtestung oder als Testung unter Aufsicht erfolgen.
- 7 Tage häusliche Quarantäne nach Antigen-Schnelltest: Bei negativem Ergebnis eines Antigen-Tests kann die Quarantäne beendet werden, sofern die Testung frühestens am 7. Tag der Quarantäne erfolgt. Wird bereits vor dem 7. Tag der Quarantäne ein Antigen-Test auf Sars-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis in der Regel nicht die Dauer der Quarantäne (Ausnahmen siehe oben). Es sind qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests zu verwenden. Die Testung sollte als Fremdtestung oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen erfolgen.
Ansonsten ist der gesunde Menschenverstand gefragt und etwas Verantwortungsbewusstsein. Sprich, wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte sich ungeachtet der behördlichen Anordnungen regelmäßig testen und bei positivem Ergebnis oder auch Krankheitssymptomen aus der Öffentlichkeit zurückziehen.
Für Menschen, die mit an Covid-19 erkrankten Personen in einem Haushalt leben, wird die Einschränkung der Kontakte über die Quarantäne hinaus bis zum Tag 20 empfohlen - sofern sie ungeimpft sind. Wer hingegen geimpft ist und sich gut fühlt, darf auch so vor die Tür.
Was ändert sich durch die Omikron-Variante?
Für Omikron-Fälle, soweit diese tatsächlich als solche ausgewiesen oder aber per se vom Gesundheitsamt als solche behandelt werden, sind die Vorgaben allerdings je nach Bundesland und auch Städten und Gemeinden strenger. Nach den aktuellen RKI-Empfehlungen sollen Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten immer für 14 Tage in Quarantäne. Auch dann, wenn sie geimpft oder genesen sind. Die Möglichkeit zum Freitesten besteht zudem nicht. Diese Handhabung sorgt für Kritik. Denn eine massive Omikron-Welle könnte Polizei- und Feuerwachen, Kliniken und den Bahn- und Flugverkehr lahmlegen, wenn Infizierte und Kontakte pauschal 14 Tage in Quarantäne gehen.
Die endgültige Entscheidung über Isolation beziehungsweise Quarantäne liegt beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt. Betroffene müssen dem Folge leisten und dürfen die Quarantäne oder Isolation nicht verlassen.
Aber?
Das Bundesgesundheitsministerium hat gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) eine Empfehlung zum Corona-Gipfel am kommenden Freitag für neue Quarantäne-Regeln vorgestellt.
Das Ministerium und das RKI schlagen vor:
- Entfallen würde demnach die Unterscheidung zwischen einem Kontakt mit der Delta- oder einer besorgniserregenden Virusvariante wie Omikron.
- Infizierte Mitarbeiter, die in systemrelevanten Berufen etwa in Krankenhäusern, bei der Polizei oder der Energie- und Stromversorgung tätig sind, sollen sich bereits nach 5 Tagen mit einem negativen PCR-Test zum Zweck der Arbeitsaufnahme freitesten können. Gleiches gilt für die Quarantänedauer wegen eines engen Kontaktes für entsprechende Berufsgruppen. Grundsätzlich soll die Quarantänedauer für symptomlose enge Kontaktpersonen einheitlich 7 Tage betragen. Mit einem negativen Test PCR-Test darf die Quarantäne auch für Ungeimpfte bereits nach 7 Tagen beendet werden, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.
- Für die allgemeine Bevölkerung soll gelten, dass sich sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen ohne Symptome nach 7 Tagen mit einem negativen PCR-Test freitesten können. Nach 10 Tagen kann auch ohne Test die Isolation oder Quarantäne verlassen werden.
- Ausnahmen würden für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung gelten. Geboosterte könnten demnach ab 7 Tagen nach der dritten Impfung von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen ausgenommen werden. "Frisch" doppelt Geimpfte (ab 14. Tag und wohl bis zu zwei Monate nach zweiter Impfung) müssten als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, genauso wie Genesene, deren Covid-Erkrankung weniger als zwei Monate zurückliegt.
Quelle: ntv.de, awi