Ratgeber

Aber billig wird es nicht Radarfalle anzünden ist keine Brandstiftung

Wie verhindert man, dass ein Blitzerfoto bei der Polizei ankommt? Man fackelt einfach die ganze Radaranlage ab. Die Methode ist allerdings nicht ganz sicher, wie ein Raser feststellen musste, der dafür fast in den Knast gewandert wäre.

Anzünden ist auch keine Lösung.

Anzünden ist auch keine Lösung.

(Foto: dpa)

Wenn Autofahrer mit zu hohem Tempo erwischt werden, bleiben ihnen mehrere Möglichkeiten: Die meisten nehmen die Strafe einfach hin. Wer um seinen Führerschein ban gt, wird vielleicht auch einen Anwalt einschalten, der die Messgenauigkeit der Radaranlage anzweifelt. Nicht zu empfehlen ist dagegen die Variante, die ein Mann im Harz gewählt hat: Er zündete die Messanlage an. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat ihn jetzt vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen und das Urteil auf Sachbeschädigung abgeändert (Az. 1 Ss 6/13).

Der Raser war auf einer Bundesstraße mit 107 km/h geblitzt worden an einer Stelle, an der ein Tempolimit von 70 km/h galt. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann nicht im Besitz eines deutschen Führerscheins, sondern hatte nur eine polnische Fahrerlaubnis von recht fragwürdigem Ursprung. Um Nachforschungen und einer Strafe zu entgehen, entschloss sich der VW-Fahrer kurzerhand, die ganze Anlage einfach in Brand zu setzen. Deshalb fuhr er kurz vor 1 Uhr nachts zusammen mit seinem Bruder und seiner Verlobten zu dem stationären Blitzer. Er schaffte es, die Abdeckung zu entfernen, stopfte einen Stofffetzen in eine der Öffnungen und zündete das Stoffstück an. Teile der Messanlage wurden dabei zerstört.

Womit der Täter jedoch nicht gerechnet hatte: An der Messanlage war ein Schlagalarm angebracht, der die nächste Polizeistation benachrichtigte. Als das Trio sich vom Ort der Tat entfernen wollte, kam ihm die Polizei schon entgegen und stellte im Wagen auch gleich Beweismittel wie Trittleiter, Feuerzeug und ein zerfetztes Bettlaken sicher.

Keine technische Anlage

Der Fall kam vor das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld, das die Tat als Brandstiftung wertete. Eine folgenreiche Entscheidung, denn auf Brandstiftung steht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis.

In der Revision hatte der Raser mehr Glück: Das Oberlandesgericht Braunschweig stufte die Tat lediglich als einfache Sachbeschädigung ein. Als Brandstiftung gilt nämlich nur das Anzünden von bestimmten Objekten, etwa Gebäuden, Wäldern oder Kraftfahrzeugen. Auch technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, sind in dem entsprechenden Paragrafen genannt. Eine Blitzeranlage sei aber keine technische Einrichtung, fanden die Richter. Sie sei auch kein Gegenstand, der zum öffentlichen Nutzen aufgestellt sei. Deshalb könne man auch nicht von gemeinschädlicher Sachbeschädigung ausgehen.

Über das Strafmaß muss nun das Landgericht Braunschweig entscheiden. Billig wird die Sache für den Mann aber nicht, das ist schon sicher: Für den Austausch des Messgeräts werden rund 40.000 Euro Schadenersatz fällig. Das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 bis 40 km/h liegt übrigens bei 120 Euro.

Quelle: ntv.de, ino

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