Ratgeber

Mt Abstand zum Auto parken Radler muss Schaden bezahlen

So gesichert wird das Rad wohl eher nicht umfallen.

So gesichert wird das Rad wohl eher nicht umfallen.

Ein Radler stellt seinen Drahtesel mit einem Meter Abstand zu einem parkenden Auto ab, das Fahrrad kippt um, das Auto bekommt einen Kratzer. Bezahlen muss den Schaden der Radfahrer, denn der muss laut Gerichtsurteil damit rechnen, dass das Velo umfallen könnte.

Radler müssen ihr Fahrrad mit ausreichend Abstand zu einem geparkten Auto abstellen. Die Faustregel lautet: Der Platz zwischen Velo und Pkw sollte so groß sein, dass das Auto nicht getroffen wird, wenn das Rad von allein umfällt oder umgestoßen wird.

Wenn das Fahrrad umkippt und ein Auto trifft, muss sonst der Besitzer für den Schaden aufkommen, lautet ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall hatte der Radler sein Gefährt mit einem Meter Abstand zu einem Auto abgestellt. Nach Meinung der Richter zu nah an dem Wagen. Aus nicht mehr feststellbaren Gründen kippte das Velo um und beschädigte das Fahrzeug. Der Radbesitzer wurde für den Schaden in die Verantwortung genommen, weil jederzeit damit gerechnet werden müsse, dass ein Fahrrad umfallen oder umgestoßen werden kann, so das Gericht.

Quelle: ntv.de, dpa

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