Ratgeber

Landgericht macht Hoffnung Rauchender Mieter darf wohl bleiben

Ein kettenrauchender Mieter soll ausziehen, weil sich seine Nachbarn über Gestank beschweren. Doch der Rentner will das nicht akzeptieren und sich notfalls bis vor den Bundesgerichtshof klagen. Möglicherweise kann er sich den Weg durch die Instanzen sparen.

Adolfs vor dem Landgericht. Das Urteil soll im März verkündet werden.

Adolfs vor dem Landgericht. Das Urteil soll im März verkündet werden.

(Foto: dpa)

Zigarettengestank im Treppenhaus brachte dem Mieter Friedhelm Adolfs (75) die Kündigung seiner Düsseldorfer Parterrewohnung ein. Das Amtsgericht gab der Hauseigentümerin noch Recht, die zweite Instanz macht nun aber dem Raucher Hoffnung. Die Kündigung sei wohl aus formalen Gründen unwirksam, erklärte das Landgericht in einer mündlichen Verhandlung.

Die Vermieterin hatte dem Rentner gekündigt, weil sich andere Mieter über die angeblich unerträgliche Geruchsbelästigung beschwert hatten. Doch dieser Kündigungsgrund wurde heute vorm Landgericht gar nicht verhandelt. Auch grundsätzliche Fragen wie die Rechte von Rauchern oder Nichtrauchern spielten keine Rolle. Vielmehr betrachtete das Gericht die Umstände der Kündigung. Das Urteil soll im März gesprochen werden (Az. 21 S 240/13).

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht noch den Rauswurf des Rentners aus der von ihm seit 40 Jahren bewohnten Zwei-Zimmer-Wohnung bestätigt, da er seine verqualmte Wohnung in das Treppenhaus lüfte. Wichtige Argumente des Mieters waren damals nicht gehört worden, weil seine Anwältin sie zu spät vorgebracht hatte. Das Urteil hatte Raucher in der ganzen Republik aufgeschreckt.

Helmut Schmidt wird zur Ikone

Vor dem Landgericht wurde Adolfs dann auch von einem Tross bekennender Raucher begleitet. Einige trugen kleine Sticker mit der Aufschrift "Wir sind Helmut" und einem Bild des als Raucher bekannten Altbundeskanzlers Helmut Schmidt. Der neue Anwalt des Rentners, Martin Lauppe-Assmann, hatte im Sommer einen Spendenaufruf ins Netz gestellt, um eine Sicherheitsleistung für Adolfs zu finanzieren. Sie garantiert, dass der Mieter bis zur Berufungsentscheidung in der Wohnung bleiben darf.

Vor dem Landgericht sieht es nun auch gar nicht schlecht aus für Adolfs: "Zwischen Abmahnung und Kündigung verging mehr als ein Jahr", stellte der Vorsitzende Richter der 21. Zivilkammer fest. Diese Zeitspanne sei zu groß. Damit seien nach Auffassung der Kammer die fristlose und die fristgemäße Kündigung unwirksam. Mit dieser Einschätzung bezog sich das Gericht überraschend auf einen Aspekt, der zuvor in dem Verfahren um Kündigung wegen Tabakqualms keine Rolle gespielt hatte.

Neue Kündigung möglich

Die Vermieterin, für die der heute 75-Jährige lange als Hausmeister arbeitete, hatte erklärt, dass der Rentner seit dem Tod seiner Frau seine Wohnung nicht über die Fenster, sondern über das Treppenhaus lüfte. Über die unerträgliche Geruchsbelästigung hätten sich andere Mieter beklagt und auch mit Auszug gedroht. Im Interesse der Gesundheit aller Mieter habe sie kündigen müssen. Adolfs hatte den Vorwürfen widersprochen.

Der Anwalt des rauchenden Mieters, Martin Lauppe-Assmann, war sich nach der Verhandlung sicher, dass sein Mandant die Berufung gewinnen werde. Doch aus dem Schneider wäre Adolfs damit nicht unbedingt: "Die eigentliche Kernfrage hat das Gericht nicht zum Hauptthema gemacht", sagte er. Es bestehe die Gefahr, dass nach einem Erfolg im Berufungsverfahren erneut eine Kündigung der Wohnung ausgesprochen werde.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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