"Wie im Dritten Reich" Rauswurf nach Nazivergleich
19.01.2011, 16:50 Uhr
Sein Verhalten in der ersten Gerichtsverhandlung wurde dem Kläger zum Verhängnis.
(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)
Wer die Zustände am Arbeitsplatz mit denen im Dritten Reich vergleicht, riskiert eine fristlose Kündigung. Mit diesem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts endet ein jahrelanger Rechtsstreit (Az: 3 Sa 243/10). Geklagt hatte ein 47 Jahre alter Fahrzeugführer, dem fristgerecht nach 30 Jahren Beschäftigung gekündigt worden war. In der Verhandlung im Februar 2007 sagte er in Gegenwart des Arbeitgebers, dieser "lügt wie gedruckt". Wie er mit "Menschen umgeht, da komme ich mir vor wie im Dritten Reich".
Einer Aufforderung des Arbeitsrichters den Saal zu verlassen oder sachlich weiter zu verhandeln, folgte der Arbeitnehmer nicht. Daraufhin wurde ihm erneut gekündigt, diesmal fristlos. Das Arbeitsgericht wies die Klage gegen diese Kündigung ab, ebenso wie dann das Landesarbeitsgericht. Dieses argumentierte, grobe Beleidigungen des Arbeitgebers könnten ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung sein.
Auch der Vergleich betrieblicher Verhältnisse mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen sei in der Regel ein wichtiger Grund zur Kündigung. Denn dies sei neben der Beleidigung auch eine Verharmlosung des NS-Systems und eine Verhöhnung seiner Opfer.
Quelle: ntv.de, dpa