Gut zu wissen, Nr. 112 Recht auf Kindergeld
11.07.2007, 07:30 UhrEltern steht auch dann Kindergeld zu, wenn zwei Ausbildungsabschnitte nicht direkt aufeinander folgen. Dieselbe Regelung komme zur Anwendung, wenn das Kind nach der Ausbildung auf den Antritt von Wehr- oder Zivildienst warten muss.
Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München hervor (Aktenzeichen: III R 23/06). Die Übergangszeit beträgt maximal vier Monate, und bei ihrer Berechnung zählen nur volle Monate. Ob das Kind nach Abschluss seines Dienstes noch eine weitere Ausbildung machen oder im erlernten Beruf arbeiten will, spielt für den Kindergeldanspruch keine Rolle.
Quelle: ntv.de