Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 72 Rechtsschutzversicherung muss zahlen

Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen, wenn Eltern ihren Kindern durch Klagen etwa einen der knappen Medizinstudienplätze verschaffen wollen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle.

Dabei müsse der Deckungsschutz für bis zu zehn solcher Klagen gelten. (Az: 8 U 179/06)

Quelle: ntv.de

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