Gut zu wissen, Nr. 72 Rechtsschutzversicherung muss zahlen
08.05.2007, 08:50 UhrRechtsschutzversicherungen müssen zahlen, wenn Eltern ihren Kindern durch Klagen etwa einen der knappen Medizinstudienplätze verschaffen wollen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle.
Dabei müsse der Deckungsschutz für bis zu zehn solcher Klagen gelten. (Az: 8 U 179/06)
Quelle: ntv.de